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[InetBib] Vorlage Rundmail Information zum Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts



Liebe Listenteilnehmer,

wir haben an unserer Hochschule eine Rundmail (s.u.) geschrieben, um über den Referentenentwurf zu informieren. Dabei war unser Ziel, möglichst neutral das Wichtigste zusammenzufassen und auch auf die Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs auf change.org* hinzuweisen. Insbesondere mit Blick auf die emotionale Verlagskampagne erschien es uns sehr wichtig, darüber zu informieren, damit jene Wissenschaftler unserer Hochschule, die ggf. von Verlagen angeschrieben werden und das Thema bisher nur am Rande oder gar nicht verfolgten, besser einschätzen können, ob die Kampagne tatsächlich ihre Interessen vertritt.

Wer möchte, kann diese Mail gerne als Vorlage für eine eigene Rundmail verwenden.

Bei dem Versuch die Hintergründe der Kampagne besser zu verstehen, sind wir auf einen für uns nützlichen Artikel gestoßen, der vielleicht auch für Sie von Interesse sein könnte. Darin wird sich mit der Kritik an Open Access (u.a. im Heidelberger Appell, "Für Publikationsfreieit und die Wahrung der Urheberrechte", 2009) auseinandergesetzt: Thomas Ernst, "Eine Kritik der Kritik des Open Access. Zu den Debatten über das Zweitveröffentlichungsrecht und über die Wertigkeit von Print- vs. Digitalpublikationen in den Geisteswissenschaften". LIBREAS. Library Ideas, 30 (2016). http://libreas.eu/ausgabe30/ernst/

Viele Grüße

Melanie Klöß und Miriam Wegener

*https://www.change.org/p/bundesregierung-unterst%C3%BCtzung-des-referentenentwurfs-zur-reform-des-urhberrechts
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

am 1. Feburar wurde ein Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts veröffentlicht, der eine Anpassung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft vorsieht (UrhWissG) [1].

Die mögliche Reform wird von den verschiedenen Interessengruppen zur Zeit emotional diskutiert. Damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können, möchten wir Sie gerne über die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen informieren, deren Ziel klarere Regelungen und eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsalltag sind.

Im Referentenentwurf heißt es dazu:

 * "Die Vorschriften über die erlaubnisfreien Nutzungen für Bildung und
   Wissenschaft werden neu geordnet, konsolidiert und vereinfacht, um
   ihre Auffindbarkeit und Verständlichkeit für unterschiedlichste
   Anwender zu verbessern.
 * Die Reform erweitert zugleich die Erlaubnistatbestände, soweit
   geboten und nach derzeitigem Unionsrecht zulässig, *um insbesondere
   die Potenziale von Digitalisierung und Vernetzung für Unterricht und
   Wissenschaft besser zu erschließen*. Etwaiger weiterer
   Änderungsbedarf im Kontext von Unterricht und Wissenschaft hat die
   Grenzen des derzeit geltenden Unionsrechts zu achten. Insoweit
   bleiben die Ergebnisse des bereits begonnenen Reformprozesses auf
   der Ebene der Europäischen Union abzuwarten.
 * Um den berechtigten Interessen der Rechtsinhaber Rechnung zu tragen,
   also insbesondere der wissenschaftlichen Autoren und der
   Fachverlage, sind gesetzlich erlaubte Nutzungen *regelmäßig
   angemessen zu vergüten*. Die Reform geht hierbei davon aus, dass der
   Verleger auch künftig an der angemessenen Vergütung beteiligt werden
   kann." (Referentenentwurf [1], S. 2, Hervorhebungen von uns)

Zu den wichtigsten Ihren Arbeitsalltag betreffenden Änderungen würden gehören:

Lehrende dürfen nach dem Entwurf z.B. *bis zu 25%* eines Buches oder anderen Werkes den Studierenden im Rahmen der Lehre bereitstellen, /ohne dass die Existenz eines Verlagsangebots diese Möglichkeit aushebeln kann/. Die *Vergütung dafür soll pauschal erfolgen*, was eine stabile Ausschüttung an die Autoren und Verlage gewährleistet und die *Nutzung der Materialien ohne großen bürokratischen Aufwand* ermöglicht. Ebenfalls werden Fallstricke beim Zitieren von Bildern durch den Entwurf beseitigt und Regelungen für die Nutzung von Materialien für Text und Data Mining eingeführt.

Wer sich genauer informieren möchte, findet den Referentenentwurf auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html Dort werden ebenfalls Stellungnahmen dazu veröffentlicht (u.a. von den Kanzerlinnen und Kanzler der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Universität Osnabrück). Weitere Kommentare zu dem Referentenentwurf finden Sie auch auf Netzpolitik.org [2] und iRights.info [3].

Eventuell wurden Sie bereits von Ihrem Verlag angeschrieben und gebeten deren Aufruf auf publikationsfreiheit.de zu unterstützen, der sich u.a. gegen den Referentenentwurf richtet. Nach unserer Sicht werden in dieser Verlagskampagne verschiedene Problematiken vermischt: der Referentenentwurf für ein neues UrhWissG und die Diskussion um die Open-Access-Veröffentlichungspflicht von Publikationen aus zu größtenteils öffentlich geförderten Projekten. Leider ist ein Fall bekannt, in dem ein Verlag durch Fehlinformation versuchte, seine Autoren auf die Seite der Entwurfsgegner zu ziehen [4].

Als Gegenkampagne wurde eine Petition auf Change.org zur Unterstützung des Referentenentwurfs initiiert: https://www.change.org/p/bundesregierung-unterst%C3%BCtzung-des-referentenentwurfs-zur-reform-des-urhberrechts

Eine Überarbeitung des Urheberrechts ist aus unserer Sicht dringend notwendig, um die Arbeitsfähigkeit in Bildung und Wissenschaft zu gewährleisten. Der vorliegende Entwurf geht, wie wir finden, in die richtige Richtung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
...


[1] http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
[2] https://netzpolitik.org/2017/referentenentwurf-zum-wissenschaftsurheberrecht-keine-generalklausel-kein-grosser-wurf/ [3] https://irights.info/artikel/referentenentwurf-urheberecht-wissensgesellschaft-bildungs-wissenschaftsschranke/28355 [4] http://kapselschriften.blogspot.de/2017/02/verlage-fuhren-ihre-autoren-beim.html

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