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Re: [InetBib] Bestandslisten
- Date: Wed, 26 Apr 2017 15:29:39 +0200
- From: Dietrich Pannier via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bestandslisten
Hallo Frau Ecks,
man kann als kleine Bibliothek sicher gut auf die Benutzer hören, wonach 
haben die im Bereich Recht gefragt? Dann könnte man konkreter Rat geben.
Wenn es "nur" um einen Überblick geht, sind diese beiden Werke zu empfehlen:
Fast alles, was Recht ist : Jura für Nichtjuristen
Wesel, Uwe. - 9. Aufl.. - München : Beck, 2014, 29,80 €
http://dierezensenten.blogspot.de/2014/11/rezension-zivilrecht-fast-alles-was.html
http://www.beck-shop.de/Wesel-alles-Recht/productview.aspx?product=12113723&AuthorAndTitle=Fast%20alles,%20was%20Recht%20ist%20-%20Wesel
Staatsbürger-Taschenbuch : alles Wissenswerte über Europa, Staat, 
Verwaltung, Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern
Frank, Peter [Bearb.] ; Model, Otto [Begr.] ; Creifelds, Carl [Forts.]. 
- 33., neu bearb. Aufl.. - München : Beck, 2012, 22,90 €
http://www.beck-shop.de/Model-Creifelds-Staatsbuerger-Taschenbuch/productview.aspx?product=8899842&pac=verlag&adword=google%2fBeck_RSW%2faut%3aModel_ctr%3akur_res%3aPC3140_p%3a8899842_tit%3aStaatsb%c3%bcrger-Taschenbuch&gclid=CJ6JiO6NwtMCFQcq0wodbKYB8w
Für den Aufbau eines Grundbestandes einer juristischen Fachbibliothek 
gab es früher mal dieses nachstehend erwähnte Werk, das Sie allenfalls 
noch in der Fernleihe bekommen. Dort würden für Ihre Zwecke sicher noch 
zu viele und veraltete Werke erwähnt. Aber die Strukturierung des Bandes 
würde Ihnen Hinweise geben können auf die verschiedenen Rechtsbereiche 
und Zuordnungen. Damals waren aber z.B. Datenschutz, Umweltrecht etc. 
noch nicht oder kaum vertreten:
Lansky, Ralph: Grundliteratur zur Rechtswissenschaft im allgemeinen und 
zum in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Basic Literature 
on Law in General and on the Law of the Federal Republic of Germany
1974. XXXI, 105 S.
(Vergriffen, 2. Aufl. 1978 im Verlag C.H. Beck, München; 3. Aufl. 1984 
im Verlag Schweitzer, Frankfurt a.M.)
Neben dem Angebot des Bundes für Gesetzestexte unter
https://www.gesetze-im-internet.de
gibt es eine Reihe von nichtamtlichen Angeboten wie z.B. www.buzer.de 
oder https://dejure.org/ . Also bitte keine Loseblattsammlungen oder 
gedruckte Teilausgaben erwerben.
Entscheidungen der Gerichte (leider nicht alle und nicht immer gleich 
strukuriert) gibt es direkt beim BVerfG und den Bundesgerichten. Die 
Länder stellen meist auf den Seiten ihrer Justizministerien (oder wie 
dies gerade benannt ist), spezifische Angebote für ihren Bereich zur 
Verfügung.
Wer über sein Smartphone Navigation und Musik nutzen kann, kann sich 
dieser Angebote bedienen, den müssen Sie  nicht versorgen.
Kaufen Sie keine "Juristische Wochenschrift" oder eine andere 
Rechtszeitschrift. Die darf sich der Anwalt an seinem Arbeitsplatz 
selber halten.
In der Regensburger Verbundklassifikation RVK ist PC 2700 die passende 
Notation für Einführungen, Handbücher, Grundrisse.
https://rvk.uni-regensburg.de/regensburger-verbundklassifikation-online#notation/PC%202700
U.a. die Bibliothek des BGH systematisiert ihre doch recht 
umfang-reichen Bestände seit dem Jahr 2000 nach der RVK. Der SWB stellt über
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.317/SET=1/TTL=34/ADVANCED_SEARCHFILTER
eine erweiterte Suchmaske zur Verfügung, in der die Bestände der 
Bibliotheken des BVerfG, des BGH und des BVerwG duechsucht werden 
können. Dort können Sie auch RVK-Notationen als Suchkriterien mit 
eingeben. Manchmal gibt es dabei dann auch "Beifang" aus den anderen 
Bibliotheken.
Und wenn Sie eh keinen Platz haben und Ihre Nutzer vermutlich nie danach 
gefragt haben, trennen Sie sich im Bereich Recht von allem, das älter 
als 20 Jahre ist. Das stiftet höchstens Verwirrung und Nachfragen nach 
neueren Auflagen, für die Sie vermutlich kein Geld hätten?
... behalten und warum  -  weil es > zB. noch ein ausführliches Glossar 
zu Thema enthält? -
Wollen Sie dann einen Extra-Katalog führen, in dem man die 
Kollegen-Tipps nachlesen kann, warum ein zu 92 % veraltetes Werk noch 
den Platz verstellt? Sollte solches nicht besser Spezialbiblioheken 
vorbehalten bleiben, obwohl bei denen heute leider auch fachfremd 
ausgebildete Kolleginnen und Kollegen ihnen unbekannte Gebiete 
verwalten, die sie im "Schweitzer-Paket" erwerben ließen?
freundlichen Gruß
Dietrich Pannier
Am 25.04.2017 um 12:49 schrieb Silke Ecks via InetBib:
> Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> Für meine Arbeit in einer sehr kleinen Ö-Lokalbibliothek brauche ich
> Unterstützung in Form von Anschaffungs- oder Soll-Bestandslisten, v.a. in
> den Bereichen
> Recht / Rechtsratgeber und
> Abiturhilfen / Sek. II-Bände,
> aber gerne auch von aktuellen Romanen u.ä.
>
> Welche alten Titel kann man wann aussortieren, wie alt bzw. jung sollten
> sie maximal sein, was kann oder sollte man behalten und warum  -  weil es
> zB. noch ein ausführliches Glossar zu Thema enthält?
> Gibt es sowas überhaupt und wo?
>
> Ich habe noch nicht sehr viel gegoogelt...
>
> Frühlingsgrüße an alle-
> Silke Ecks
>
--
Dietrich Pannier
dietrich.pannier@xxxxxx
--
Dietrich Pannier
Turbanstraße 15
D-75015 Bretten
Mobil +49 177 6382761
Tel. +49 7252 78288 (Berlinghoff)
Mail dietrich.pannier@xxxxxx
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.