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[InetBib] Stellungnahme des Bundesrates zum UrhWissG



Liebe Liste,

eine kurze Ergänzung zum Hinweis von Herrn Hinte am Freitag zur 
Stellungnahme<http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/312-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1>
 des Bundesrates zum 
Regierungsentwurf<http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=A5970B209DF941EF6D46C9399687BF66.2_cid297?__blob=publicationFile&v=1>
 .

Ergebnis u.a.:

-          Nicht nur 15, sondern 25 % eines Werkes sollen im digitalen 
Semesterapparat erlaubt sein (so wie es auch schon im Referentenentwurf vom 
Februar vorgeschlagen war)

-          Bedenken bezüglich "vollständiger" Anzeige von Zeitungs- und 
Zeitschriftenbeiträgen im Semesterapparat. Hier soll der Text konkretisiert 
werden.

-          Vorschlag, auch Schulbücher in den el. Semesterapparat aufnehmen zu 
dürfen. Ausschussempfehlungen zum Verbot der Aufnahme von Lehrbüchern wurden 
hingegen abgelehnt.

-          Text- und Datamining soll prinzipiell auch für kommerzielle Zwecke 
möglich sein (Im Regierungsentwurf ist die Nutzung auf nicht-kommerzielle 
Zwecke beschränkt. Das kann u.a. bei Drittmittelforschung und 
Privatuniversitäten zu schwierigen Grauzonen führen.

-          Hinweis auf ein Mißbrauchspotenzial bei der nach dem 
Regierungsentwurf erlaubten Anschlusskopie (also etwa download oder Ausdruck) 
von bis zu 10 % der Werke an elektronischen Leseplätzen. Hier geht es dem 
Bundesrat insbesondere um die Gefahr der Kumulierung der Teile zum gesamten 
Werk hin.

-          Keine Stellungnahme gegen die Pauschalvergütung

In Anbetracht des Gegenwindes, der insbesondere aufgrund der Empfehlungen des 
Wirtschafts- und des Rechtsausschusses zu befürchten war, ist das in der 
Gesamtsicht m.E. durchaus eine positive Bilanz für Bibliotheks-Services. Jetzt 
hat die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor es zu Anhörungen 
im Bundestag kommt. Dort entscheidet sich, ob das Gesetz in dieser 
Legislaturperiode, d.h. bis zum letzten Plenum am 30. Juni, noch verabschiedet 
werden kann


viele Grüße

Armin Talke

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Armin Talke, LL.M.
DBV-Rechtskommission
Fachreferent für Politikwissenschaft / Referent für Rechtsfragen der Benutzung
Wissenschaftlicher Dienst
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

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