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Re: [InetBib] Die Zeit mischt jetzt auch mit



Auch die ZEIT hat meinen Leserbrief ignoriert. Ich denke schon, dass wir auch mal unsere Argumentation öffentlich etwas überziehen sollten.

Am 09.06.2017 um 12:31 schrieb Rainer Kuhlen:
Das vielfach zu gebrauchende BVerfG-Zitat ist zwar schoen, aber jetzt im Kontext gefaehrlich. 
Es suggeriert, dass die NatBib tatsaechlich umfassend, auch alle Zeitungsartikel 
"ernten" und allen frei zugänglich machen will und darf. Aber das erlaubt RegE 
UrhWissG gerade nicht. Die Zeitungsarchive sind dadurch gar nicht bedroht. Also waere es 
besser, die ZEIT durch einen Leserbrief zu berichtigen. Aber ob das dann gedruckt wird? Die 
FAZ hat meinen entsprechenden Leserbrief (vor 3 Wochen) ignoriert!!!
R

Von meinem iPhone gesendet

Am 09.06.2017 um 09:27 schrieb Harald Müller via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:

Liebe Leute,

seit Jahrzehnten schätze ich als Leser der ZEIT die wohlabgewogene Berichterstattung über die 
unterschiedlichsten Themen. Tendenziöse und einseitige Darstellungen sind mir in der ZEIT, ganz im Gegensatz 
zu anderen Presseorganen, noch nie aufgefallen. Leider scheint der journalistische Ehrencodex, nämlich in 
Beiträgen über Eigeninteressen von Verlagen besonders sorgfältig zu recherchieren und 
Gegenargumente nicht zu verschweigen, in letzter Zeit (Wortspiel!) grob missachtet zu sein.

Zum Verhältnis von Verlagen und Bibliotheken, besonders zu den gesetzlich zur 
Sammlung und Nutzbarmachung von Verlagserzeugnissen verpflichteten Bibliotheken wie 
der Deutschen Nationalbibliothek hatte das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 
18. Juli 1981 (BVerfGE 58, 137 (148 f.) mit Hinweis auf BVerfGE 31, 229) 
festgestellt:

/"Vom Zeitpunkt seiner Publikation an entwickelt jedes Druckwerk ein Eigenleben/. /Es bleibt nicht nur vermögenswertes 
Ergebnis verlegerischer Bemühungen, sondern wirkt in das Gesellschaftsleben hinein. Damit wird es zu einem eigenständigen, 
das kulturelle und geistige Geschehen seiner Zeit mitbestimmenden Faktor. Es ist, /*/losgelöst von privatrechtlicher 
Verfügbarkeit/*/, geistiges und kulturelles *Allgemeingut*. Im Blick auf diese *soziale Bedeutung *stellt es ein legitimes 
Anliegen dar, die literarischen Erzeugnisse dem wissenschaftlich und kulturell Interessierten möglichst geschlossen 
zugänglich zu machen und künftigen Generationen einen umfassenden Eindruck vom geistigen Schaffen früherer Epochen zu 
vermitteln."/

Bibliotheken stellen die institutionelle Garantie für die Informationsfreiheit (Art. 
5 Abs. 1 GG) dar. Auch für Verlage gilt die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 
14 Abs. 2 GG).

Und damit jetzt kein Missverständnis aufkommt: ich fordere alle Verbände auf, 
unverzüglich einen Musterprozess vorzubereiten, falls die verfassungswidrigen Wünsche der 
Zeitungsverleger Gesetz werden sollten. Auch Bibliotheken, Bildung und Wissenschaft können Prozess!

Beste Grüße

Harald Müller


Am 09.06.2017 um 00:28 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Was, es geht um 💰?
Ich dachte es ging nur um Politik...
Man lernt halt nie aus...

von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen

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Dr. Harald Müller
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
EBLIDA Experts Group for Information Law

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