[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[InetBib] Frage zu VG Wort und Open Access
- Date: Tue, 22 Aug 2017 12:04:01 +0200
 
- From: Heidrun Wiesenmüller via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
 
- Subject: [InetBib] Frage zu VG Wort und Open Access
 
Liebe KollegInnen,
bisher war es nicht nötig, mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag zu 
schließen, um an Ausschüttungen aus dem Bereich Wissenschaft zu 
partizipieren; eine bloße Registrierung und entsprechende Meldungen 
genügten.
Die VG Wort hat jedoch vor einiger Zeit mitgeteilt, dass dies geändert 
wird und ab 2018 auch im Bereich Wissenschaft nichts mehr ohne 
Wahrnehmungsvertrag geht. Diesen habe ich mir nun näher angesehen:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/wahrnehmungsvertrag/Muster_Wahrnehmungsvertrag_Autor_10.9.16.pdf
Kann es sein, dass dieser Vertrag es faktisch unmöglich macht, Open 
Access unter einer CC0- oder CC-by-Lizenz zu publizieren, oder übersehe 
ich etwas?
Mir geht es hier vor allem um § 4: "Ungeachtet der Rechteeinräumung 
gemäß §§ 1, 2 an die VG WORT behält der Berechtigte gleichwohl die 
Befugnis, jedermann das Recht einzuräumen, seine Werke für nicht 
kommerzielle Zwecke zu nutzen. Will er davon Gebrauch machen, hat er die 
Lizenzvergabe der VG WORT mindestens zwei Wochen vorher unter Benennung 
von Werk, Lizenznehmer, Art und Umfang der eingeräumten Rechte in 
Textform mitzuteilen. Eine Abrechnung und Verteilung durch die VG WORT 
erfolgt in diesen Fällen nicht. Die Wahrnehmung von gesetzlichen 
Vergütungsansprüchen bleibt hiervon unberührt."
Für mich klingt das so, als könnte ich nach Abschluss eines solchen 
Wahrnehmungsvertrags zwar z.B. unter CC-by-nc (Namensnennung, nicht 
kommerziell) publizieren, sofern ich dies der VG Wort vorher mitteile. 
Aber CC-by wäre ausgeschlossen, weil dies auch eine *kommerzielle* 
Verwendung ermöglichen würde.
Kann das wirklich sein? Falls ja, würde das nicht bedeuten, dass 
AutorInnen, die zumindest *auch* unter CC-by und ähnlichen Lizenzen 
publizieren wollen, keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort 
abschließen können und folglich auch für etwaige "closed 
access"-Publikationen (z.B. einen Aufsatz in einer normalen 
Verlagspublikation oder ein Lehrbuch) grundsätzlich keine Ausschüttungen 
mehr erhalten würden?
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
--
---------------------
Prof. Heidrun Wiesenmüller M.A.
Hochschule der Medien
Fakultät Information und Kommunikation
Nobelstr. 10, 70569 Stuttgart
Tel. dienstl.: 0711/8923-3188
Tel. Home Office: 0711/36565868
www.hdm-stuttgart.de/bi
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.