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[InetBib] Zweitveröffentlichungsrechte v.a. bei jur. Publikationen: Papiertiger oder wirksame Autorenselbstbestimmung?
- Date: Sun, 13 Jan 2019 18:41:08 +0100
- From: Thomas Hartmann via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Zweitveröffentlichungsrechte v.a. bei jur. Publikationen: Papiertiger oder wirksame Autorenselbstbestimmung?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
quasi zum 5-Jahres-Jubiläum des unabdingbaren 
Zweitveröffentlichungsrechts (§ 38 Abs. 4 UrhG) habe ich einen Beitrag 
zugesagt, der eher zur Wirksamkeit dieser neuen Vorschrift v.a. im 
juristischen Publikationswesen ein Fazit ziehen soll. Eindruck und 
Erfahrungswerte aus jetzt immerhin 5 Jahren (fehlender) Rechtsanwendung 
sind doch sehr ernüchternd, ich kenne eigentlich KEINE Einrichtungen, an 
denen jur. AutorInnen in relevanter oder gar systematischer Weise ihr 
Zweitveröffentlichungsrecht in Anspruch nehmen, darauf z.Bsp. von Ihren 
Bibliotheken aktiv hingewiesen oder/und von Ihren Leitungen entsprechend 
angeregt würden. Erstaunlicherweise trifft man dennoch immer wieder auf 
Instituts- und WissenschaftlerInnen-Websites, die aktuelle 
Fachpublikationen im Volltext abrufbar halten.
Bitte melden Sie sich bei mir, falls Sie jur. AutorInnen, v.a. aber 
Einrichtungen kennen, die sich um Zweitveröffentlichungsrechte kümmern 
bzw. diese konkret/tatsächlich in Anspruch nehmen. Gerne könnten sich 
z.Bsp. auch Kanzleibibliotheken melden, die ihre Zweitveröffentlichungen 
aktueller Zeitschriftenbeiträge zwar nicht auf § 38 Abs. 4 UhrG stützen 
können, dies aber evtl. z.Bsp. mit Verlagen direkt absprechen.
Ihre Rückmeldungen helfen, dass mein Beitrag nicht so düster ausfallen 
muss, wie ich im Moment befürchte. Selbstverständlich wird der Beitrag 
in einer (echten) /Open Access/-Sonderausgabe der Nomos-Fachzeitschrift 
für rechtswissenschaftliche Forschung 
<https://www.rechtswissenschaft.nomos.de/> erscheinen.
ps. Auch beim rechtswissenschaftlichen Publizieren sind m.E. deutlich 
mehr klare Bekenntnisse zu echtem Golden Open Access unerlässlich. 
Disziplinunabhängig vertrete ich dies auch im Praxishandbuch Open 
Access: "Rechtsklarheit  und Rechtssicherheit  besteht,  wenn  sich  
AutorInnen wissenschaftlicher Publikationen zu einem dieser beiden Wege 
bekennen: Goldenen Open Access gemäß der Berliner Erklärung, siehe 
unten, /oder/ einem (subskriptionsbasierten)  Verwertungs- und  
Publikationsmodell,  Closed  Access.  Unterbleibt eine solche
bewusste Entscheidung, ist Ziel- und damit verbundenen Rechtskonflikten 
der Boden bereitet. Zielkonflikte und daraus resultierende  rechtliche  
Komplexität  sind  nicht selten  beim sog.  Grünen  Open  Access  zu  
konstatieren. (...)" (https://doi.org/10.1515/9783110494068-006)
Viele Grüße, Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe, Abt. Immaterialgüterrechte 
in verteilten Informationsinfrastrukturen 
<https://www.fiz-karlsruhe.de/forschung/immaterialgueterrechte-in-verteilten-informationsinfrastrukturen.html>)
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.