[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Microsoft hat seinen E-Book-Store geschlossen (ab Ende Juli 2019 läuft nix mehr!)



Lieber Herr Müller,

ja wenn's denn nur so einfach wäre! Archivieren nach § 60e (1) mag ja zulässig 
sein - aber damit noch lange nicht die Zugänglichmachung an Lesesaalterminals 
nach § 60e (4). Und nur die bringt den Bibliotheksnutzern etwas: Ein "Archiv", 
das niemand nutzen darf, ist ja wohl sinnlos...

Für die Lesesaalterminals schränken § 137o und § 60g (2) den Gesetzesvorrang 
ein zugunsten von bestehenden Altverträgen und spezifischen Regelungen in 
Neuverträgen - also im Prinzip für alle Fälle, in denen man ohne Vertrag nicht 
an die Inhalte herankommt.

§ 137o sichert unmissverständlich den Vertragsvorrang für Altverträge (vor dem 
1.3.18 geschlossen). Die Regelung für Neuverträge in § 60g (2) ist etwas 
nebulös formuliert. Was sind "Vereinbarungen"? Die Gesetzesbegründung spricht 
abwechselnd von "Regelungen", "Vereinbarungen" und "Verträgen" 
(https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812329.pdf - S. 45f.) und 
verweist auf  Art. 5 (3) n InfSoc-Richtlinie. Dort ist aber immer nur von 
"Regelungen" die Rede 
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001L0029&from=DE
 - L 167/16). Also kann der dauerhaften "Zugänglichmachung" an 
Lesesaalterminals auch durch spezifische Regelungen in einem (neuen) 
Lizenzvertrag ein Riegel vorgeschoben werden. Würde ich als advocatus diaboli 
mal so sagen, und ich fürchte, dass am Ende spätestens der EuGH so entscheiden 
müsste. Die InfoSoc-Richtlinie ist in dem Punkt eigentlich glasklar!

Herzliche Grüße,
Andreas Odenkirchen

P.S.: Ich kann auch nicht erkennen, dass die neue EU-Richtlinie "über das 
Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt" an den 
einschlägigen Bestimmungen der InfoSoc-Richtlinie etwas ändert und insofern 
Änderungen am deutschen Recht möglich oder gar notwendig macht. In Art. 6 ff. 
werden zwar die Rechte der Bibliotheken ("Einrichtungen des Kulturerbes") 
ausgeweitet - aber ausschließlich im Zusammenhang mit "Schutzgegenständen", die 
"sich dauerhaft" (!) "in ihren Sammlungen befinden". Womit die zeitlich 
befristet lizenzierten digitalen Bestände gerade nicht gemeint sein können. Der 
Vertragsvorrang für die Terminalnutzung nach Art. 5 (3) n InfoSoc bliebe 
demnach bestehen. 

Dr. Andreas Odenkirchen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst
Bibliothek
Eschersheimer Landstr. 29-39
D-60322 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69/154007-293
www.hfmdk-frankfurt.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Harald Müller 
via InetBib
Gesendet: Montag, 22. Juli 2019 10:57
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Microsoft hat seinen E-Book-Store geschlossen (ab Ende 
Juli 2019 läuft nix mehr!)

Liebe Leute,

nur keine Panik! Für solche Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Nach § 60e 
Abs. 1 UrhG darf eine Bibliothek ein Werk aus ihrem Bestand zwecks Erhaltung (= 
Langzeitarchivierung) kopieren, auch wenn ein Rechteinhaber dazu seine 
Zustimmung verweigert. Zum Bestand zählt nach dem ausdrücklichen Willen des 
Gesetzgebers auch ein Werk, zu dem /"die Bibliothek auf Basis von 
Nutzungsverträgen mit Inhalteanbietern ihren Nutzern den Zugang gewähren darf." 
/(BT-Drs 18/12329 S. 42). Die Kopie kann digital oder als Ausdruck erfolgen. 
Damit ist gewährleistet, dass das Werk auch nach dem Ende des Nutzungsvertrags 
dauerhaft in der Bibliothek genutzt werden kann. Der Gesetzgeber bezeichnet 
Bibliotheken als "Gedächtnisinstitutionen".

Merke: Bibliotheken sind die institutionelle Garantie der Informationsfreiheit!

Harald Müller

Am 21.07.2019 um 18:28 schrieb Christian Spliess via InetBib:
Guten Abend,

vielleicht sollten wir uns nochmal vergegenwärtigen, dass eBooks Güter 
auf Zeit sind. Wir leihen uns die praktisch beim Anbieter aus, aber 
der Anbieter hat immer noch das letzte Wort. Und wenn wir uns daran 
erinnern, dass Amazon beim Kindle bisweilen sehr seltsame 
Löschaktionen vollführte ... Man muss das halt pragmatisch sehen und 
für sich persönlich die Vor- und Nachteile abwägen.  Vielleicht auch 
gerade nicht unbedingt persönlich ... Wie lange die Onleihe besteht z.B. weiß 
nun auch kein Mensch.

Grüße aus Duisburg,
26 Grad, sonnig.

Am So., 21. Juli 2019 um 17:46 Uhr schrieb Klaus Lehmann via InetBib <
inetbib@xxxxxxxxxx>:

[zeitgleich in inetbib und forumoeb veröffentlicht)

Guten Tag werte Kollegen,


da passiert was, wovor ich mich als Bibliothekar (oder normaler 
Leser) immer gefürchtet habe: die Bücher hören auf zu existieren!

das editorial der c't:
https://www.heise.de/ct/artikel/DRM-Digitale-Enteignung-4471902.htML
auch nachzulesen in der neusten c't vom 20.6.2019 Heft 16 Seite 3

quelle:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-Store-eBooks-ab-Jul
i-nicht-mehr-verfuegbar-4457997.html
(=Heise News)

ich meine, es sollte jedem Kollegen zu denken geben....
z.b. sich zu überlegen: "ich kaufe mir bzw. der Bibliothek Bücher, 
die mir evtl irgendwann nicht mehr gehören."


viele grüße,
ihr klaus lehmann
(radeberg 26 Grad schwül heiss....)

--
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Klaus Lehmann
http://allegronet.de * eMail: allegronet@xxxxxxxxxxx * phone: 
03528-452 807(fax 809) * mobil: 0171-953 7843 allegronet.de * Klaus 
Lehmann * D-01454 Radeberg * Bahnhofstr. 1 zuständiges Finanzamt: FA 
Hoyerswerda; zuständige Kammer: IHK Dresden; zuständige 
Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Radeberg; USt-IdNr: DE247550760
* Software für zufriedene Bibliothekare: 1000x bewaehrt und ergiebig
* Bereits 4x allegro-utf8. Buchen Sie die allegro-Roadshow. Yes we can!
* Internetkataloge & WebHosting für Allegro-C & Web 2.0 mit VuFind
* 2011-18: Sponsor: Peter-Sodann-Bibliothek+IFLA:allegro-utf8
* 2013-14: Bolero 64bit.+allegro-zdb: endlich. + eBooks
* 2015-16: allegro-vufind.+ allegro-imd.Die weltgrößte(?) 
Filmdatenbank
* 2017-18: Exporte. Marc und Co. Marc ist sehr different
* 2019: All for VuFind!



--
Dr. Harald Müller
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"


Mail: mueller@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
       hmueller.mpil@xxxxxx
LinkedIn: http://de.linkedin.com/pub/harald-müller/21/650/885/


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.