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[InetBib] WG: Corona-Krise: Bibliotheken muessten jetzt mehr fuer die Nutzer*innen tun



Ich schließe mich der Meinung von Herrn Falk an, gerade für kleinere 
Bibliotheken wie unsere ist es eine großartige Chance, sich weiterzubilden, was 
im Rahmen von E-Ressourcen und Nutzerservices möglich sein kann. Wir lernen 
jetzt von größeren Institutionen und ersparen uns, viele unnötige Räder mühsam 
neu zu erfinden. Und was Herrn Graf betrifft, so konzentriere ich mich auf den 
Inhalt seiner Aussagen und weniger auf die Form. Mir tun solche Weckrufe 
eigentlich gut, denn man schmort ja im Berufsalltag oft auch im eigenen Saft.
Wir können jetzt auch beweisen, dass wir eine starke Gemeinschaft sind, der es 
um die Sache geht und dass wir in der Lage sind, uns über Befindlichkeiten 
erheben können.

Mit vielen Grüßen aus Wien, Sybille Hentze
Universitätsbibliothek der Universität für angewandte Kunst Wien


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Hartwig, Falk 
via InetBib
Gesendet: Montag, 23. März 2020 09:58
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Corona-Krise: Bibliotheken muessten jetzt mehr fuer die 
Nutzer*innen tun

Das ist richtig, Herr Graf!

Die Starrheit von Behörden muss in Krisenzeiten etwas Beweglichkeit lernen. 
Bibliotheken und Kultureinrichtungen müssen sich insbesondere jetzt im 
Gedächtnis halten.


Beste Grüße,

Falk Hartwig


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf via InetBib [mailto:inetbib@xxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 20. März 2020 14:52
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Corona-Krise: Bibliotheken muessten jetzt mehr fuer die 
Nutzer*innen tun

Wegen #COVID19de hat der Verbund für Fernleihen den #medizinischen
#Bibliotheken den Online (!) Service abgestellt. Online! #Ärzte
bekommen keine wissenschaftlichen Artikel mehr online (!) geliefert.
Kann das jemand erklären? #coronavirus #Krankenhaus

— Holger Schulze (@HolgerAtSocial) March 19, 2020 [Twitter]

Das Urheberrecht gilt selbstverständlich weiter und die Vorgaben der
Onleihe sind in jedem Fall zu beachten. Und die SLUB Dresden und die
anderen Bibliotheken haben jetzt natürlich anderes zu tun (was?), als
unbürokratisch Online-Zugänge einzuräumen.

Die Direktorin der LB Oldenburg schreibt mir: “Sehr geehrter Herr Graf,

wie Ihnen Frau […] als Benutzungsleiterin der Landesbibliothek
Oldenburg bereits mitgeteilt hat, ist die Landesbibliothek leider bis
voraussichtlich 19.4.20 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Der Remote Access auf die lizensierten E-Books der von Ihnen genannten
Verlage ist auf die zugelassenen Nutzerinnen und Nutzer der
Landesbibliothek beschränkt.

Die Zulassung zur Benutzung ist in § 4 der Benutzungsordnung für die
Landesbibliotheken Niedersachsens geregelt:
https://www.lb-oldenburg.de/benutzung/benutzungsordnung.htm#vier

In Satz 2 heißt es u.a.: „Die Benutzung ist erst nach Anmeldung
zulässig. Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen. Dabei
ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.“

In Satz 4 ergänzend: „Die Zulassung zur Benutzung erfolgt durch
Aushändigung des Benutzerausweises, der Eigentum der Bibliothek bleibt
und nicht übertragbar ist.“

Eine Ausnahme von der persönlichen Anmeldung oder eine (auch zeitlich
beschränkte) reine Online-Zulassung sind in der Benutzungsordnung nicht
vorgesehen.

Daher kann die Landesbibliothek Oldenburg während der Schließungszeit
leider keine neuen Nutzerinnen und Nutzer zulassen.

Ich bedauere, Ihrem Wunsch daher nicht entsprechen zu können.”

Ich hatte mich am 13. März zur Nutzung online angemeldet und das per
Mail erläutert, worauf erst am 17.3. eine Antwort kam. Ich wäre schon
längst nach Oldenburg gefahren, wäre meine Frau nicht sehr schwer
krank. Sie hat nicht mehr lange zu leben. Da überlegt man sich längere
Reisen wegen eines Bibliotheksausweises.

Abgesehen davon, dass die Landesbibliothek Oldenburg, die persönlich
alle Benutzer mit deutschem Wohnsitz akzeptiert, die juristische
Bedeutung des Worts “grundsätzlich” nicht kapiert (= es gibt
Ausnahmen), obwohl ich sie darauf hingewiesen hatte, bedeutet das, dass
auch Behinderte, die sich nicht zur Bibliothek schleppen können, keine
Zulassung bekommen. Ich finde das Verhalten der LB Oldenburg in der
derzeitigen Lage absolut empörend und werde dagegen agitieren.

Bildung und Wissenschaft sind zur Stabilisierung der Gesellschaft
angesichts der Ausgangsbeschränkung wichtiger denn je.

Die Bibliotheken müssten in der jetzigen Lage erheblich mehr tun:

* Jeder und jede sollte jetzt die Chance auf einen KOSTENLOSEN
befristeten Zugang zu E-Angeboten von öffentlichen Bibliotheken haben.
Die Bibliotheken müssen jetzt umgehend durch Absprachen dafür sorgen,
dass auch die Nutzer bedient werden, deren Bibliothek keinen oder
keinen kostenlosen Zugang anbietet.

Zur Onleihe: https://archivalia.hypotheses.org/121667

* Wissenschaftliche Bibliotheken sollten eine befristete kostenlose
Online-Registrierung anbieten und ihre Datenbanken für die
Registrierten unabhängig von der Uni-Zugehörigkeit ermöglichen.

Wie die Online-Zugänge der “reinen” Landesbibliotheken (vor allem
Berlin, Hannover, Karlsruhe, München, Oldenburg und Stuttgart) und
einzelne Angebote von Universitätsbibliotheken (Dresden, Erlangen,
Hamburg) zeigen, gibt es keine allgemeine Verweigerung der Verleger.
Zudem würden viele auf Anfrage Entgegenkommen zeigen, wie die bei

https://netbib.hypotheses.org/78636010

aufgelisteten pro-bono-Angebote zeigen (“Vendor love”).

Siehe allgemein zum Remote Access:
https://archivalia.hypotheses.org/103941

* Bibliotheken sollten den Ausfall der Fernleihe im Rahmen ihrer
Kapazitäten durch kostenlose elektronische Lieferdienste (E-Ressourcen
und Scans) für ALLE kompensieren.

* Öffentliche Bibliotheken sollten ihre Träger bitten, für ihren
Sprengel Sharemagazines zu erwerben.

Zum Kreis Heinsberg: https://archivalia.hypotheses.org/121639

Klaus Graf



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