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Re: Quellcodeveränderung bei CD-ROMs



Hallo Frau Brunsch
 
Wir hatten einige Faelle in der Stadtbuecherei Fellbach, meinem ehemaligen Arbeitsplatz. Ich denke nicht, dass Sie haftbar sind, da das aus ihrer Benutzungsordnung eindeutig hervorgeht.
 
Wir haben immer so argumentiert, dass sich ja z.B. eine Kassette um die Spule im Kassettenrekorder wickeln kann. Das Gleiche gilt fuer CD-ROM. Benutzung auf eigene Gefahr.
 
Bei Reklamation habe ich die CD-ROM auf einer unserer Maschinen getestet. In den meisten Faellen hat sich dann herausgestellt, dass entweder a) unsachgemaesse Nutzung oder b) ein nichtkompatibles System das Problem war.
 
Herr Heuwinkel hat recht uebrigens. Eine CD-ROM kann nicht mehr veraendert werden. Die kann hoechstens Spruenge kriegen und dadurch nicht mehr richtig laufen.
 
Hoffe, das hilft Ihnen etwas.
 
Viele Gruesse
 
Eva Hornung, Dublin
----- Original Message -----
Sent: Thursday, August 08, 2002 4:03 PM
Subject: Quellcodeveränderung bei CD-ROMs

- diese mail geht an mehrere Listen, Mehrfachempfang bitte zu entschuldigen! -
 
Hallo aus Boll,
 
heute Nachmittag bekam ich einen Anruf von einem empörten Kunden: er hatte soeben eine CD-ROM aus unserer Bibliothek mit dem Erfolg gestartet, dass offensichtlich sämtliche Einstellungen an seinem Computer, sein E-mail-Programm, etc. vollkommen lahmgelegt war. Er ist der Meinung, dass wohl der Quellcode der CD-ROM manipuliert wurde. Ich bin kein EDV-Spezialist (deswegen hoffe ich ja auf die Liste :-) ) und kann mir nicht vorstellen, dass so etwas möglich ist. Unser Kunde gab mir auch zu bedenken, dass über veränderte bzw. manipulierte Codes auch Viren etc. übertragen werden könnten - und die Bibliotheken dann praktisch Mitschuld an der Weiterverbreitung tragen würden.
 
Meine Frage nun:
- ist es überhaupt möglich, Quellcodes von CD-ROMs derart zu verändern?
- ist schon einmal  in einer anderen Bibliothek ein ähnlicher / vergleichbarer Fall aufgetreten?
- Wie sieht es haftungsrechtlich aus? Bei uns steht zwar in der Benutzungsordnung, dass wir für Schäden, die durch die Nutzung fehlerhafter audiovisueller Medien nicht haften, reicht das aber auch aus?
 
Vielen Dank für Ihre hoffentlich zahlreichen Antworten!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
___________________________________________________________
Regina Brunsch
 
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