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Re: Umsatzsteuerpflicht bei Internetgebühren



Lieber Inetbibler,
nach § 4 , Abs. 20 USTG haben Bibliotheken mit der Einrichtung von
Internetarbeitsplätzen wichtige kulturelle Aufgaben wahrzunehmen, die
nicht der Steuerpflicht unterliegen. Entgelte mindern lediglich die
laufenden Kosten !


From:           	"Ludwig Bichlmaier" <Ludwig.Bichlmaier _at__ landshut.de>
To:             	Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Subject:        	Umsatzsteuerpflicht bei Internetgebühren
Date sent:      	Tue, 05 Dec 2000 14:58:04 +0100
Send reply to:  	Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>

 Liebe Kolleginnen  und Kollegen,

 ist in den Bibliotheken, die Gebühren für die Internetnutzung von ihren Kunden verlangen, schon einmal ein Problem mit dem Finanzamt bezüglich einer ev. Umsatzsteuerpflicht aufgetaucht ? Wenn ja, wie wurden sie gelöst ? Wie begegnet man Argumenten, die Bibliothek würde den kommerziellen Internet-
Cafes Konkurrenz machen ?

 Freundliche Grüße

 Ludwig Bichlmaier



Mit freundlichen Gruessen
Dieter Geiss
Universitaetsbibliothek Dortmund
D-44222 Dortmund
Tel: 0231/7554051, Fax: 0231/7554032
dieter.geiss _at__ ub.uni-dortmund.de


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