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Re: Re[2]: Verkaufsangebot Geschichtliche Grundbegriffe



"Plieninger, Juergen" <juergen.plieninger@xxxxxxxxxxxxxxxx> writes:

> 1. schreiben manche Haushaltsordnungen vor, dass man zunaechst
> versucht, die Werke zu verkaufen, bevor man sie kostenlos abgibt. Z.B.
> hier in Baden-Wuerttemberg hat man ausgesonderte Bestände zuerst
> anderen Bibliotheken im Land anzubieten, dann einem Antiquar, und erst
> dann ist man frei, sie im grossen Vaterland kostenlos abzugeben oder
> zu tauschen.

Gegen das Verkaufen als solches wollte ich auch nichts gesagt haben,
nur sollte das nicht über diese Mailingliste hier geschehen.

> 2. wollte ich darauf hinweisen, dass es fuer den Austausch von
> Literatur zwischen Bibliotheken auch die Dubletten-Mailingliste gibt:
> http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/dubletten.htm

Genau.  Und weiters war mir nicht klar, ob es sich überhaupt um eine
Dublette handelte (oder möglicherweise um Tafelsilber).

> Mir waere es uebrigens auch lieber, die oeffentliche Hand wuerde sich
> nicht selbst Aufwand machen, indem sie eine Abteilung der anderen
> Abteilung etwas verkaufen laesst (die eine Seite erstellt eine
> Rechnung und eine Annahmeanordnung, die andere ueberweist). Aber so
> ist es nun einmal.

Da jede Einrichtung einen eigenen Haushalt verantworten muß, geht das
wohl nicht anders.  Bedenklicher ist allerdings in meinen Augen, daß
die öffentlichen Einrichtungen von den Bürgern ("Kunden") für alle
möglichen und unmöglichen Angebote ("Dienstleistungen") Gebühren
erheben.

Beispiel: Digitale Kopie gemeinfreier Werke.  Einmal eingescannt
sollten diese Kopie jedem interessierten Leser zum kostenfreien
Download zur Verfügung stehen.  Für solche Dienste können meinetwegen
gern Steuergelder eingesetzt werden.

Gerade erhalte ich von der UB Erlangen die Mitteilung, daß man
Fernleihen nun nur noch für Universitätsangehörige in die Wege leiten
will.  Aus Personalnot kann man dieses Angebot für Normalbürger nicht
mehr aufrechterhalten.  Der Normalbürger wird nun an die
Stadtbibliotheken verwiesen.  Vielleicht geht das ja auch so.  Die VoBü
Fürth ist ja glücklicherweise seit ca. einem Monat via Internet
erreichbar.

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http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)


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