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Re: Haftung von Nutzern (wiss. Mitarbeiter)



Bibliothekare haben alle Moeglichkeiten, solche
Ermittlungen bei aus dem Gedaechtnis zitierten Urteilen
durchzufuehren. Sie sind dazu ausgebildet und wuerden sich
beschweren, wenn ihnen Benutzer solche unbelegten
Behauptungen als serioese Beitraege verkaufen wollten.
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Tja, Herr Graf, Seriosität ist manchmal eine reine Zeitfrage.
Nicht alle öffentlichen Diener können es sich z.B. leisten, wie
Junkies an der Inetbib-Nadel zu hängen.

Die Information, dass es zu einem Sachverhalt etwas  g i b t,
auch wenn man noch keine RAK-Aufnahme vorweisen kann, halte ich
für nicht verwerflich. Wer's wissen will, ist auf die Fährte
gesetzt und wird schon seinen bibliographischen Weg gehen, hier
zu JURIS, NJW u.a.

K. Döhmer


== K. Döhmer ZB RAUM 107 TEL (0231)7554036 FAX 7554032 ==


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.