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Skandalurteil zur Editionswissenschaft



Wer ein nicht erschienenes oder oeffentlich wiedergegebens
bislang gemeinfreies Werk erstmals "erlaubterweise"
erscheinen laesst, erwirbt nach § 71 Urheberrechtsgesetz
(DE) - seit 1995 auch europaweit - ein Recht an diesem
Werk, das ihn einem Urheber gleichstellt. Das LG Magdeburg
hat letztes Jahr entschieden, dass der Berechtigte dieser
Vorschrift nicht der Finder oder Erstveroeffentlicher, wie
vom Gesetz vorgesehen, ist, sondern der Eigentuemer des
Werkes und hat demzufolge dem Land Sachsen-Anhalt ein
25jaehriges Schutzrecht an der Himmelsscheibe von Nebra
zugesprochen.

Kritik des Skandalurteils und weitere Nachweise unter 

http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040830/001711.html

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.