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Re: AW: Börsenverein gegen Bibliotheken



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

noch einmal die dringende Bitte an alle Wissenden, in dieser Liste doch mitzuteilen, um welche Streitpunkte es in den Schreiben des Börsenvereins an Öffentliche Bibliotheken denn geht. Vielleicht kann sogar eine betroffene Bibliothek solch ein Schreiben hier veröffentlichen? Ggf. wäre ich auch - wenn es aus Vertraulichkeitsgründen nicht anders geht (?) - für eine persönliche Antwort sehr dankbar.

Vielen Dank!

Günter Bassen


Büchereizentrale Lüneburg Tel. 04131/9501-0 Fax: 04131/9501-24 www.bz-lueneburg.de mailto: bassen@xxxxxxxxxxxxxxx





Löw Luise von schrieb:
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

Das scheint mir aber doch über das Ziel hinausgeschossen und nur dazu angetan, die Fronten zu verhärten!
1. müssten wir- wie ja auch schon von den Kollegen angefragt - wissen - was der Börsenverein den Bibliotheken vorwirft!
Geht es wieder ums Urheberrecht? Gerade heute sah ich im Börsenblatt (47-2004) ein Gespräch mit Wulf D. v. Lucius zu den geplanten Neuregelungen, der leider auch wieder den wachsenden Graben zwischen Börsenverein und Bibliotheken wiederspiegelt! Es heisst da u. a.:
"Ein wichtiges Thema f. den Börsenverein ist der Dok.versand auf Bestellung. Sind Sie mit den Regelungen zufrieden?
V. Lucius: Zur Hälfte ja: Der Entwurf verbietet zu Recht den Online-Versand von Dokumenten, die ein Verwerter selbst online anbietet. Sehr bedauerlicherweise fehlt die - meines Erachtens zwingend notwendige - analoge Regelung für den Kopienversnad ursprünglich gedruckter Dokumente. ... ...


Die Bibliotheken schließen sich nun den Verbrauchern an und treten vehement für das Recht auf elektronische Privatkopien ein ... V. Lucius: Das ist genau das Problem. Die Verfielfältigung im elektronischen Bereich darf einfach nicht stattfinden, weil sie jegliche Verkaufschancen des Originalwerks mindert, ganz unabhängig davon, ob das Original in elektronischer Form vorliegt oder erst nachträglich digitalisiert wurde. Die Frage, wie weit das Recht auf Privatkopie reicht, ist ein zentraler Punkt bei der Neuregelung des Urheberrechts. Verschlüsselungs- und Digital Rights Management-Systeme dürfen nicht unter Hinweis auf das Recht auf Privatkopie einfach ausgehebelt werden.
... ...
Die Gefahr ist da (weitere Änderungen im UrhG), zumal es auch für die öffentliche Hand als Unterhaltsträger der Hochschulen und Bildungseinrichtungen ungeheuer verführerisch ist, Regelungen zum Nachteil der Urheber und Verwerter zu treffen, mit denen sich eine Menge Geld sparen lässt."
... ...


Wieso wird hier von PRIVATKOPIEN gesprochen? Allerdings bringt uns die Unterscheidung von Kopien für den "wissenschaftlichen/bildenden" Gebrauch (Bibliotheksprivileg) vielleicht wieder in eine andere "Kampfzone" ... Aber dem Börsenverein muss doch beizubringen sein, dass es hier auch um einen "Bildungsauftrag" geht (bei der Fernleihe, dem wissenschaftliche Arbeiten, dem Lehren, lernen etc. ...)

Bringt uns eigentlich die "Göttinger Erklärung" weiter? Vielleicht habe ich da wieder mal was verpasst ?

Mit freundlichen und vorweihnachtlichen Grüßen,

Luise von Löw
München




-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Harald Müller Gesendet: Freitag, 17. Dezember 2004 14:27 An: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx Betreff: Börsenverein gegen Bibliotheken





Liebe Kolleginnen und Kollege!


In den letzten Tagen haben einige öffentliche Bibliotheken von der Rechtsabteilung des Börsenvereins Post bekommen. Ich will mich hier nicht ausführlich zu den juristischen Fragen äußern, sondern nur kurz anmerken, daß die Behauptungen des Börsenvereins absolut unhaltbar sind. Sie widersprechen dem geltenden Recht. Die Rechtskommission des DBV hilft den betroffenen Bibliotheken bereits.

Diese erneute Attacke des Börsenvereins sollte für uns alle aber Anlaß sein, über die Funktion der Bibliotheken bei der Literaturförderung nachzudenken. Bibliotheken erbringen zahlreiche Dienstleistungen und Maßnahmen, wie literarische Veranstaltungen, Dichterlesungen, Listen mit Literaturempfehlungen, Leseförderung mit Kindern, die sich nachweislich positiv auf den Verkauf von Literatur auswirken. Ich bin der Meinung, daß Bibliotheken solche Aktionen, die sich eindeutig umsatzsteigernd für Buchhandel und Verlage auswirken, nicht mehr länger kostenlos anbieten dürfen. Wie die fortwährenden Aktionen des Börsenvereins gegen deutsche Bibliotheken eindrucksvoll unter Beweis stellen, wird die Literaturszene nur noch von ökonomisch orientiertem Denken beherrscht. Da können und dürfen Bibliotheken sich mit ihrer zentralen Funktion als Vermittler von Literatur nicht abseits stellen. Ich halte folgende Tarife für angemessen: Für eine Dichterlesung sollte eine Bibliothek 3000,- Euro
verlangen, für die Vorstellung eines Buches auf einer literarischen Veranstaltung 1000,- Euro und für die Aufnahme eines Titels in eine Empfehlungsliste 100,- Euro. Die öffentlichen Bibliotheken sollten sich auf bundeseinheitliche Tarife einigen. Sonstige Maßnahmen zur Literurförderung sollten entsprechend ihrem verkaufsfördernden Wert für die Verlage angemessen tarifiert werden. Die durch diese Aktionen eingehenden Gelder verwenden die Bibliotheken zum Ankauf von neuer Literatur.

Der aktuelle Vorstoß des Börsenvereins ist höchstwahrscheinlich nicht intern abgestimmt, vor allem nicht mit dem Ausschuß für den Sortimentsbuchhandel. Ziel der juristischen Attacke ist es nämlich, den Erwerbungsetat, d.h. die Kaufkraft der Bibliotheken zu schmälern. Der örtliche Buchhandel wird sicherlich nicht darüber erfreut sein, wenn die von ihm belieferte öffentliche Bibliothek im Monat z.B. 1000,- Euro weniger ausgibt. Ich gehe davon aus, daß die Rechtsabteilung des Börsenvereins die Buchhändler vor ihrer Aktion überhaupt nicht befragt hat. Deshalb sollten die betroffenen Bibliotheken umgehend ihre örtlichen Buchhändler über diesen Vorgang informieren.


Bibliotheken müssen auf die fortwährenden Attacken des Börsenvereins mit den gleichen Mitteln reagieren. Bibliotheken müssen noch viel stärker marktwirtschaftlich agieren!

Mit vorweihnachtlichen Grüßen

Dr. Harald Müller

PS: Ich habe nichts dagegen, wenn jemand diese Mail auch in ForumÖB postet.




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