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AW: Wörterbücher und Urheberrecht



Liebe Liste!

Bin kein Jurist, aber ...

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> [mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Lars Aronsson
> Gesendet: Donnerstag, 10. März 2005 15:33
> An: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> Betreff: Wörterbücher und Urheberrecht
>
>
> Sind Wörterbücher und Wörterlisten in Deutschland
> urheberrechtlich geschutzt?

Ja. Im Prinzip schon.

> Das Urheberrechtsgesetz setzt ja
> eine Forderung auf Schöpfungshöhe vor, aber wo geht
> eigentlich die Grenze für die Schöpfungshöhe solcher Werke?

Meine ganz unjuristische Erklärung dafür:
Was (viel) Arbeit macht, ist in der Regel auch schutzwürdig.

Sollte ich aus den Wörtern dieser E-Mail eine einfache Liste machen, dann wäre
diese mit Sicherheit nicht schutzwürdig. Sollte ich aber diese Liste mit
Erläuterungen versehen, sie redigieren, nach den sprachlichen Wurzeln der
Wörter forschen usw., so wäre das Ergebnis sicher eher schutzwürdig.

Zur Schöpfungshöhe auch noch:
http://www.jurawiki.de/VRI/Urheberrecht#head-6af8da26dfcfc59bb3b972c9e5d84725
8109aa7b

;-)

[...]

> Gibt es bekannte Rechtsfälle?

Z.B.:

LG Berlin 16. Zivilkammer 	Urteil vom 9. Dezember 1993 	Az: 16 O 1060/93
	Urheberrechtsverletzung an einem Wörterbuch auf CD-ROM: Schutzfähigkeit
wissenschaftlicher Werke; Schutzfähigkeit eines Wörterbuches und dessen
Bearbeitungen; ...

Viele Grüße aus dem sonnigen Düsseldorf,
Markus Becker



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Dipl.-Bibl. Markus Becker
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW - Referat 134/Bibliothek -
40190 Duesseldorf, E-Mail: markus.becker@xxxxxxxxxx Tel.: 0211/8618-4405


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.