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Re: Website: Russian Digital Mathematics Library (RusDML)



On Fri, 1 Apr 2005 09:37:36 +0200 
 "Tempel, Bernhard" <Bernhard.Tempel@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
wrote:
> Zur Frage nach "frei" oder "kostenlos": Aus Nutzersicht -
> wenn Sie mir diese
> persönliche Bemerkung gestatten - macht es für mich
> keinen wesentlichen
> Unterschied, ob etwas "frei" oder "kostenlos" ist;
> letzteres genügt
> normalerweise, um das Material für wissenschaftliche
> Zwecke auszuwerten
> (also intellektuell zu verarbeiten).

Sie behaupten damit nichts anderes als dass alle
Unterzeichner der Berlin Declaration sich auf dem Holzweg
befinden, denn die dortige Open Access-Definition sieht
ausdruecklich das Wegraeumen von "permission barriers" vor.
Ich bitte doch DRINGEND zur Kenntnis zu nehmen, dass Open
Access nicht nur kostenfreien Zugang bedeutet, sondern nach
der englischen Definition der Berlin Declaration auch
* Anfertigung von Ausdrucken zum persoenlichen Gebrauch
* freies Verbreiten des Textes (einschliesslich Spiegeln
auf anderen Servern)
* Bearbeiten des Textes.

Sie behaupten damit desweiteren, dass auch diejenigen, die
die weitgehend gleichlautenden frueheren Erklaerungen (z.B.
Bethesda) unterstuetzen, auf dem Holzweg sind.

Sie behaupten damit desweiteren, dass auch die
Unterstuetzer der BOAI auf dem Holzweg sind, denn dort wird
ausdruecklich gesagt, der einzige Sinn des Urheberrechts
sei in diesem Kontext, die Anerkennung der Autorschaft
sicherzustellen, woraus man ableiten darf, dass auch die
gedruckte Verbreitung zulaessig ist.

Sie behaupten desweiteren, dass die groessten
Open-Access-Verlage BMC und PLoS auf dem Holzweg sind, denn
diese haben Creative Commons Lizenzen, die ausschliesslich
die Anerkennung der Autorschaft vorsehen und kommerzielle
Nutzung und Bearbeitungen (derivative works) einschliessen.

Sie behaupten desweiteren, dass das
NRW-Wissenschaftsministerium auf dem Holzweg ist, denn die
im Rahmen des des dipp-Projektes vorgestellten Lizenzen
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/
entsprechen im wesentlichen den Forderungen der Berlin
Declaration. Durch die Ergaenzung von zwei Lizenzen, die
Bearbeitungen zulassen, im "Lizenzbaukasten" sind meine an
dieser Stelle frueher ausgedrueckten Bedenken
gegenstandslos.

Ich habe ein gewisses Verstaendnis dafuer, wenn
urheberrechtlich geschuetzte retrodigitalisierte Literatur
nur mit "permission barriers" angeboten wird.

Ich habe aber keinerlei Verstaendnis dafuer, wenn Sie allen
den hochrangigen Wissenschaftsorganisationen, die die
angegebenen Open-Access-Erklaerungen unterzeichnet haben,
implizit unterstellen, dass diese eigentlich nicht wissen,
was sie tun.

Es gibt sehr gute Gruende, "permission barriers" zu
beseitigen und sich fuer Creative Commons Lizenzen in der
Wissenschaft einzusetzen.

Klaus Graf
 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.