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Re: Filter-Software



    Liebe Liste,

    auch ich kann Herrn Müller sowie dem Rechtsgutachten des DBI zum
    Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz nicht folgen.

H. Müller schreibt (W. Bleh zitierend):
> > Was sich mir dabei nicht erschlossen hat, ist die Begruendung
> > der Kommission zum Einsatz solcher Produkte. Dieser lautet
> > stark verkuerzt und vereinfacht: Das IuKdG schreibt _technische
> > Vorkehrungen_ vor und da Filter-Software eine solche 
> > Vorkehrung darstellt, ist sie einzusetzen. 
> 
> Genau dies sagt das Gesetz! Der Gesetzgeber war der Meinung, man 
> könne aktiven Jugendschutz durch "technische Vorkehrungen" betreiben. 
> Dazu hat er sich sicherlich die Meinung von EDV- und Internetexperten 
> angehört! Also sagt die DBI-Rechtskommission: Liebe Bibliothek, wenn 
> Du einen Interzugang anbietest, der AUCH von Kids genutzt wird, dann 
> mußt Du eine technische Vorkehrung einsetzen. Dies kann eine 
> Filtersoftware sein. 
    In dem Gesetz steht (GJS, § 5 Abs. 3, Nr. 2):
    "wenn durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger Weise eine
    Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch Kinder oder Jugendliche 
    ausgeschlossen ist."
    Von Filtersoftware steht eben _nichts_ im Gesetz! Das ist nicht
    erstaunlich, denn Filtersoftware schließt eben _nicht_ alle
    jugendgefährdenden Inhalte aus.
    Filtersoftware ist zwar eine technische Vorkehrung, aber keine 
    die den im Gesetz geforderten Zweck erfüllt.

> Auch wenn Filtersoftware nicht Alle befriedigt, welche anderen 
> technischen Vorkehrungen stehen mir als Bibliothekar den zur 
> Verfügung, um dem vom Gesetz geforderten Jugendschutz zu entsprechen? 
> Da schweigen sich die Experten bislang aus. Oder sehe ich das falsch? 
> Welche technischen Alternativen gibt es? Wo im praktischen Einsatz? 
> Welche Erfahrungen?
    
    Es gibt z.Zt. keine technischen Möglichkeiten dem Gesetz genüge zu tun.
    Meines Erachtens nach kann es die wg. der technischen Gegebenheiten des
    Internet auch nicht geben.

	Grüße,
		Barbara Schelkle (Nicht-Juristin)

	zum Weiterlesen empfehle ich
	http://jugendschutz.net/
	http://www2.echo.lu/iap/
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Barbara Schelkle, Systemadministration für Bibliothek + Dokumentation
WZB  Wissenschaftszentrum Berlin           barbara _at__ circe.wz-berlin.de
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