[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Berlin OePAC - Datenklau des DBI / 2



Zu unserem Problem mit dem DBI erreichten uns folgende Mails:

>
>ist es nicht so, dass bibliographische Daten
>gar nicht dem Urheberrecht unterliegen,
>

> Zum Thema Datenklau: auch ich denke dass der BerlinOpac und auch das
> einspielen der allegroCatalog bac - Daten sinnvoll ist, aber falls das
> DBI tatsaechlich wie von Ihnen beschrieben vorgegangen ist: wie waer's mit
> einem Rechtsanwalt!?
>
Zunaechst wollen wir nochmals deutlich machen, dass auch wir den BerlinOPAC
fuer eine sinnvolle Angelegenheit halten, der durch die Daten des berliner
allegroCatalogs baC jetzt auch seinem Namen mehr gerecht wird.
Es ist nicht unser Ziel, diese Daten wieder rauszunehmen.
Deshalb brauchen wir auch keinen Rechtsanwalt, obwohl wir unser Rechtsmat zu
Klaerung der Fragen eingeschaltet haben.

Ziel ist es, offenzulegen, wie hier mit einem Produkt umgesprungen wird.

Wir lesen das zu Beginn des Jahres geaenderte Urheberrechtsgesetz so:


§87a Begriffsbestimmungen
(1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten
oder anderen unabhaengigen Elementen, die systematisch oder methodisch
angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise
zugaenglich sind und deren Beschaffung, UEberpruefung oder Darstellung eine
nach Art und Umfang wesentliche Investition erfordert. ... "

$87b Rechte des Datenbankherstellers
(1) Der Datenbankhersteller hat das ausschliessliche Recht, die Datenbank
insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu
vervielfältigen ..."

$87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
...
(2) Die Vervielfaeltigung, Verbreitung und oeffentliche Wiedergabe eines nach
Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulaessig zur
Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer
Behoerde sowie fuer Zwecke der oeffentlichen Sicherheit."


Der berliner allegroCatalog baC ist kein simples Zusammenspielen von Daten
beliebiger Herkunft. (Obwohl auch das rechtlich geschuetzt ist.) Verarbeitet
werden Daten aus 27 Bibliotheken in drei unterschiedlichen Formaten und
einigen lokalen Auspraegungen, die ueber komplexe Schluessel redundanzfrei
nachgewiesen werden. Wer auch nur etwas von Datenverarbeitung versteht, weiss,
dass die geforderte "wesentliche Investition" damit erfuellt ist.
Das ist aber in diesem Zusammenhang uninteressant.

Wir moechten vom DBI schlicht und einfach eine oeffentliche Erklaerung.



Wolfgang Grein, Heike Krist, Stadtbibliothek Wilmersdorf




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.