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Re: Netikette & Strafrecht



Lieber Herr Poerzgen, 
liebe Leserinnen und Leser,

> Es gab einmal einen Grundsatz der Verhaeltsnismaessigkeit. Abgeschafft?

Klar gibt es den noch, aber der gilt genauso fuer die Verursacher der
Beleidigungen. Ich finde es schon ganz gut, wenn man solchen Leuten mal
einen (Kanonen-)Schuss vor den Bug gibt und zeigt, was fuer MOEGLICHE
Konsequenzen ihr Tun haben KANN. Schliesslich gibt es fuer alles
Grenzen...


> Wir sollten nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen und die ganze Sache
> etwas tiefer haengen.

Das stimmt natuerlich. Was brauchen wir Kanonen, es gibt
schliesslich auch noch Schrotflinten. Deshalb habe ich noch einen ganz
anderen Vorschlag: wenn sich mails mit beleidigenden Inhalten nicht
ignorieren lassen, kann man dem Verfasser ja seine mail ohne Kommentar
zurueckschicken und dann loeschen. Wenn das jeder macht, bekommt die
fragliche Person die mailbox kraeftig zugemuellt und kann mails loeschen,
bis sie schwarz wird. Ausserdem beraubt man so die betreffende Person des
Genusses, in dieser Liste Resonanz zu finden. 
Dieses Verfahren hat sogar noch einen weiteren (angenehmen) Nebeneffekt:
wer seine mailbox entruempelt, kann in dieser Zeit keine neuen mails
schreiben!    =;-)

Mit den besten Wuenschen fuer ein friedliches(!) Wochenende,
Ingo Scholz



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Ingo Scholz 
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Lohfelder Str. 128, 53604 Bad Honnef 
Tel.: 02224-926-136                  FAX: 02224-926-151 
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