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Re: "AIP e-journals license agreement"



Liebe Leser

Den Beitrag von Uta Grothkopf vom 14.1. halte ich fuer sehr wichtig. Mir
fehlt leider die Expertise um die deutsche Rechtslage und die Ergebnisse
der WIPO Konferenz im Dezember zu erlaeutern.

Grundsaetzlich besteht die Gefahr, dass durch die elektronische
Verbreitung von Informationen eine wesentlich genauere UEberwachung der
Zugriffe auf die Informationen moeglich wird. Dies weckt wiederum
Begehrlichkeiten bei den Inhabern des Copyrights. Sie hoffen, Nutzer,
die bisher kostenfrei auf bestimmte Informationen zugreifen koennen, zum
Kauf dieser Informationen zwingen zu koennen.

Dieses Interesse ruettelt an den Grundfesten des Bibliothekssystems, 
dessen zentrale Aufgaben das Bewaren bzw. Zugaenglichmachen von 
Informationen ist. OEffentliche Bibliotheken haben drueber hinaus die 
Funktion, Wissen Interessenten zugaenglich zu machen, welche sich den Kauf 
der Buecher/Informationen nicht leisten koennen oder wollen.

Aus diesem Zusammenhang egibt sich eine politische Aufgabe der 
BibliothekarInnen. Sie koennen dazu beitragen der OEffentlichkeit deutlich 
zu machen, dass gewohnte Zugaenge zu Informationen in Gefahr geraten sind.

Christoph Bruch
Reichssportfeldstr. 16/350
D-14055 Berlin
Fon: ++49 (0)30 - 305 26 33


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