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AW: Mal wieder AACR



[Mail geht an INETBIB und RAK-List]

Liebe INETBIBlerInnen, liebe RAK-ListlerInnen,

danke an Frau Wiesenmüller für den Artikel "Von Fröschen und Strategen" und
die frühzeitige Bereitstellung über das WWW. Hier in der Schweiz wird die
Debatte in Deutschland um die Umstellung aufmerksam verfolgt und auch mich
persönlich, RAK-WB in Deutschland gelernt, jetzt Anwendung der
AACR2-Abwandlung KIDS (Katalogisierungsregeln Informationsverbund
Deutschschweiz), interessiert es sehr. Bezüglich des Abschnitts "Die Schweiz
- ein zweifelhaftes Vorbild" möchte ich aber doch noch etwas anmerken:
Meine eigenen Erfahrung im IDS Basel/Bern haben folgendes gezeigt: Es ist
tatsächlich war, dass selbst bei Verwendung eines von den AACR2
abgewandelten Regelwerk wie den KIDS noch viele LoC-Aufnahmen abgeändert
werden müssen. Die Bearbeitung der LoC oder British Library-BIB-Sätze ist
dabei nicht mehr bzw. nicht weniger aufwendig, als die Angleichung von
DDB-Datensätzen (darunter dann auch sehr viele Titel von schweizer
Verlagen). Wenn bei nicht-exportierten Datensätzen, also selbsterstellten,
für die Ansetzung der Personen- und Körperschaftsnamen nur die LoCNA-Daten
zur Verfügung stehen würden, wären wir aufgeschmissen: Die PND und GKD sind
auch für die Schweizer Bibliotheken unentbehrlich. Dabei entsprechen die
Ansetzungen der Personennamen und deren Regeln nach den KIDS nicht haargenau
den AACR2, sie liegen m. E. sogar näher bei den RAK, so wie die ganzen KIDS
auf mich persönlich wie eine AACR2-Adaption in Richtung RAK wirken. Es gibt
tatsächlich geringfügige Unterschiede in der Anwendung der Regeln in den
einzelnen Verbünden, auch wenn das Regelwerk gemeinsam erstellt worden ist.
Tatsache ist aber auch, dass durchaus auch in Deutschland je nach Verbund in
Einzelfällen geringfügige Varianten bei den Titelaufnahmen vorkommen. Da
jedoch die RAK in vielen Punkten weniger Interpretationsspielraum zulassen
als die KIDS, sind diese Varianten in den deutschen Verbünden natürlich sehr
weniger vorhanden und weniger augenfällig als in den einzelnen
IDS-Verbünden. Die erwähnte Abschaffung von HE betrifft gerade mal einen
einzigen IDS-Verbund (über die Hintergründe der Entscheidung zu dieser
Vorgehensweise in NEBIS bin ich leider nicht informiert). M.E. spielt hier
in den Unterschieden der einzelnen IDS-Verbünden zueinander der in der
Schweiz generell stärker als in Deutschland ausgeprägte Föderalismus auch
eine Rolle.
Hinzu kommt noch ein etwas abgekühltes Verhältnis der SLB zu den anderen
Schweizer Bibliotheken, gerade aus der Sache Regelwerksfragen und
Bibliothekssystem (Aleph kontra VTLS) heraus. Man könnte die schlechte
Beurteilung der KIDS, die aus dem Vortrag von Seiten der SLB am
Bibliothekartag anscheinend zu hören war (ich war nicht in Augsburg), auch
aufgrund dieser Divergenzen als vergleichsweise einseitiges Urteil ansehen.
Der IDS Basel/Bern arbeitet auf hohem Niveau und bisherige Vereinfachungen
der Anwendung der Regeln sind aufgrund gut durchdachter und diskutierter
Entscheidungen innerhalb der entsprechenden Gremien getroffen worden. Die
deutsche Gründlichkeit, Gesetzeslücken möglichst gering zu halten, betrifft
eben auch die RAK-§§, im Gegensatz zu den AACR2, die vom
anglo-amerikanischen Case-Law-Denken beeinflusst sind. Ich gebe allerdings
auch zu, dass ich selbst bei offenen Fragen eher zu einer den RAK
näherstehenden Regelung neige, da kann ich wohl auch nicht aus meiner
deutschen Haut heraus bzw. meine Ausbildung nicht verleugnen.
Mich persönlich würde eine engere Zusammenarbeit der deutschschweizer
Bibliotheken mit den deutschen Bibliotheken in Sachen Regelwerksfragen sehr
freuen, auch wenn es nicht so aussieht, als würde der derzeitige Weg zu
einer mehr oder weniger einheitlichen Adaption der AACR2 für den ganzen
deutschen Sprachraum führen.

Mit freundlichen Grüssen aus Bern
Bernd Martin Rohde
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Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
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