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Re: Ausleihe von CD-ROM



Hallo,
dieser Vermerk gilt meines Wissens zur Abgrenzung zwischen kommerzieller und
privater Nutzung. Videotheken müssen eine andere Version kaufen.
Bibliotheken zahlen jedoch bereits Urheberrechtsgebühren in die meines
Wissens auch CDs abgegolten sind. Es wäre etwas anderes, wenn Sie
kostenpflichtig CDs / CDROMs verliehen.
Mit freundlichen Grüßen Annette Bresser

----- Original Message -----
From: Rita Hoeft <Rita.Hoeft _at__ bergheim.de>
To: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Sent: Friday, June 14, 2002 1:17 PM
Subject: Ausleihe von CD-ROM


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe festgestellt, dass immer mehr CD-ROMs den Vermerk tragen "nicht für
die Vermietung bestimmt" oder sogar den Vermerk "Vermietung und/oder Leihe
der CD... wird strafrechtlich verfolgt".

Wie sind da die Rechte bzw. Pflichten der öffentlichen Bibliotheken. Sind
wir von diesen Verboten generell ausgenommen oder gibt es bestimmte Verlage,
deren CD-ROMs in Bibliotheken tatsächlich nicht ausgeliehen werden dürfen?

Über Antworten bzw. Hinweise auf entsprechende Links etc. freue ich mich!

Rita Höft

Stadtbücherei Bergheim

Hauptstr. 102-104
50126 Bergheim
Fon 02271/42263
Fax 02271/42596
rita.hoeft _at__ bergheim.de





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