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Re: Beschluss des Standardisierungsausschusses



Lieber Herr Dugall, liebe Kolleginnen und Kollegen,

>	Eine Modifizierung bzw. Aenderung des Beschlusses vom 6. Dezember
>2001 ist in der letzten Sitzung des Standardisierungsausschusses am 5. Juni
>2002 nicht Gegenstand der Tagesordnung gewesen. Aus dem Kreis der Mitglieder
>ist dazu kein Antrag auf Aenderung oder Ergaenzung gestellt worden. Dies ist
>insbesondere im Hinblick auf die Funktion der Machbarkeitsstudie zumindest
>aus meiner Sicht auch nicht notwendig, denn deren Funktion als Voraussetzung
>fuer eine letztlich definitive Entscheidung des Standardisierungsausschusses
>geht bereits aus dem Beschluss vom Dezember letzten Jahres hervor. 

nichtsdestoweniger sei fuer die naechste Sitzung angeregt, dass der
Ausschuss sich noch einmal mit seinem Beschluss befasst und ihn
praezisiert, um der dadurch hervorgerufenen allgemeinen Unsicherheit
entgegenzuwirken.

*Eine* Praezisierung hat es dankenswerterweise bereits gegeben, denn in der
endgueltigen Fassung des Protokoll der Sitzung vom 6. Dezember (genehmigt
am 5. Juni) wurde der folgende Satz ergaenzt: "Die Rolle der
Machbarkeitsstudie als Voraussetzung einer definitiven Entscheidung über
einen Umstieg wird deutlicher betont." Damit ist also tatsaechlich klar -
wie Herr Dugall ja auch gerade noch einmal bestaetigt hat -, dass noch
keine endgueltige Entscheidung gefallen ist. Anfangs war der Beschluss
hingegen bekanntlich ueberwiegend so interpretiert worden, dass die Studie
nur noch das "wie" und nicht das "ob" zu klaeren habe (vgl. dazu auch den
Beitrag von Ursula Hoffmann im Juli-Bibliotheksdienst).

Es sollte jedoch auch praezisiert werden, wie der *erste* Teil des
Beschlusses - also der Grundsatzentscheid - zu verstehen ist. Dass es
darueber selbst unter den Mitgliedern des Standardisierungsausschusses
unterschiedliche Meinungen gibt, wurde auf der Fortbildungsveranstaltung
des VDB-Suedwest am vergangenen Mittwoch in Stuttgart deutlich (Materialien
und Berichte dazu werden wir demnaechst online bereitstellen). Frau
Mallmann-Biehler wollte ihn lediglich als Richtlinie verstanden wissen, die
keineswegs einen Vollumstieg festschreibe. Dies widerspricht allerdings der
allgemeinen Wahrnehmung und Aussagen anderer Mitglieder des
Standardisierungsausschusses. War womoeglich alles nur ein grosses
Missverstaendnis?

Ebenfalls noch einmal zu diskutieren waere m.E. der Umfang und die
Intensitaet, mit der die Arbeit an den RAK2 bis zum Abschluss der Studie
vorangetrieben werden soll. Das bisher mit den RAK2 Erreichte laeuft
definitiv "internationalen Entwicklungen nicht zuwider"; eines der
zentralen Ziele ist ja gerade eine staerkere Annaeherung an die AACR. Fuer
eine Fortsetzung dieser Arbeit muss man also in dieser Hinsicht wirklich
keine Bedenken haben. Wenn nun aber gemaess dem Beschluss die RAK2-Arbeit
auf 'Schmalspur' zurueckgefahren wird und nur noch "unabdingbar notwendige"
Punkte bearbeitet werden duerfen, so passt das nicht zur angeblichen
Ergebnisoffenheit der Studie, sondern praejudiziert ein bestimmtes
Ergebnis. Nur ein zweigleisiges Vorgehen mit Machbarkeitsstudie *und*
RAK2-Entwicklung bietet die Gewaehr dafuer, dass das deutsche
Bibliothekswesen nicht ploetzlich sozusagen 'nackt' und ohne brauchbares
Regelwerk dasteht. 

Noch ein kleiner Hinweis zur Geschaeftsordnung des
Standardisierungsausschusses: Antraege koennen selbstverstaendlich nicht
nur von Mitgliedern dieses Gremiums, sondern ganz allgemein "von Personen
bzw. Institutionen" (§ 12, Absatz 1) gestellt werden und sind an die
Arbeitsstelle fuer Standardisierung zu richten.

Mit besten Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
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