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Zeitschriftenabos - Bundesrechnungshof



Liebe Liste,
laut Haushaltsrecht dürfen Rechnungen nicht im Voraus bezahlt werden.  Üblicherweise werden Zeitschriftenabonnements aber im Voraus in Rechnung gestellt. Nun wird mir dieser Vorauszahlungsvorgang erstmals verweigert. -  Wer kann mir eine rechtliche Grundlage/Sonderregelung o.ä.  für die Vorauszahlung von Zeitschriftenabos nennen? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen mit Prüfungen durch den Bundesrechnungshof? Meine  Argumente wie z.B. Rabattgewährung, die Empfehlungen für den Geschäftsverkehr zwischen wiss. Bibl. u. Buchhandel oder Lieferstop werden nicht akzeptiert. Ich befürchte nun Lieferverzögerungen und jede Menge Schriftverkehr, wenn die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. (Weil es auch keine wichtigeren Aufgaben gibt!)
Im Voraus vielen Dank. 

Christine Pauli-Klöppinger
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen
Tel.: 06103/77-1007
email: pauch _at__ pei.de



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