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Re: Zeitschriftenabos - Bundesrechnungshof



Werte Kollegin Pauli-Kloeppinger,
es ist keineswegs so, dass lt. Haushaltsrecht Rechnungen nicht im Voraus bezahlt werden dürfen, denn wenn Sie einen Brief versenden wollen, müssen Sie die Briefmarken vorher kaufen, desgl. die Fahrkarten usw.
Aber auch in der Bibliothek selbst wird bei der Erhebung von Jahresgebühren wie selbstverständlich dem Benutzer v o r der Leistung die Jahresgebühr abverlangt, dem Veranstaltungsbesucher die Karte v o r der Veranstaltung verkauft, am Kopierer erst der Geldeinwurf verlangt usw.
Das deutsche Haushaltrecht ist so gestaltet, dass es Grundsätze definitiv festlegt - zugleich aber fast immer auch das Gegenteil gleich im Gesetz (oft nur unter bestimmten Bedingungen) erlaubt.
WATZKA, Staatliches Haushaltrecht (ISBN 3786902941) schreibt unter "114. Unter welchen Voraussetzungen können Vorleistungen erbracht werden?" § 56 Abs. 1 Landeshaushaltordnung : VERBOT,
aber gleichzeitig : "...dass Vorleistungen ausnahmsweise zulässig sind, wenn dies allgemein üblich ist..." bzw.
"...wenn besondere Umstände sie im Einzelfall rechtfertigen..."
Dieserart Formulierungen einer Rechtsvorschrift sind für die Laien kaum glaublich - aber das Haushaltrecht ist aus der Praxis erwachsen und die Staatskämmerer wußten schon, warum sie so formulieren. Es gibt also für die Zeitschriftenabos keine Sonderregelung, sondern der Gesetzgeber hat das schon so vorgesehen, weil "...dies allgemein üblich ist..."
MfG Dietmar Kummer


Christine Pauli-Kloeppinger wrote:

Liebe Liste,
laut Haushaltsrecht dürfen Rechnungen nicht im Voraus bezahlt werden. Üblicherweise werden Zeitschriftenabonnements aber im Voraus in Rechnung gestellt. Nun wird mir dieser Vorauszahlungsvorgang erstmals verweigert. - Wer kann mir eine rechtliche Grundlage/Sonderregelung o.ä. für die Vorauszahlung von Zeitschriftenabos nennen? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen mit Prüfungen durch den Bundesrechnungshof? Meine Argumente wie z.B. Rabattgewährung, die Empfehlungen für den Geschäftsverkehr zwischen wiss. Bibl. u. Buchhandel oder Lieferstop werden nicht akzeptiert. Ich befürchte nun Lieferverzögerungen und jede Menge Schriftverkehr, wenn die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. (Weil es auch keine wichtigeren Aufgaben gibt!)
Im Voraus vielen Dank.


Christine Pauli-Klöppinger
Paul-Ehrlich-Institut
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