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Re: Vertrag über Archivierung durch UB



Lieber Herr Schneemann,
einen Vertrag über die CDs würde ich in gar keinem Fall abschließen. Vor
Veränderungen ist der Prof. durch das Urheberrecht geschützt, das Archivieren
der CD als "Werk" eines Hochschulangehörigen dürfte wohl zu den Aufgaben einer
UB gehören, die eine Selbstverständlichkeit sind und einer vertraglichen
Regelung nicht bedürfen. Der entscheidende Grund, der gegen einen Vertrag
spricht, ist, daß Sie sich nicht festlegen sollten, wie Sie in Zukunft mit CDs
umgehen, wie Sie sie anbieten werden. Gerade bei der Langzeitarchivierung von CDs
ist noch vieles im Fluß. Zukünftige Entwicklungen können noch gar nicht
abgesehen werden, und da ist es unklug, sich vertraglich für einzelene CDs in
bestimmter Weise zu binden. Kurz und gut: verschenken Sie keinen
Handlungsspielraum. Wenn der Prof. seine CD dann nicht hergeben möchte, können Sie ihm ja den
bibliographischen und distributiven Mehrwert erläutern, den Sie als UB ihm
GRATIS bieten können. Sollte er auch darauf nicht eingehen, vergessen Sie die
CD. Sie haben ein Archivierungssorgenkind weniger. Eine andere Frage: wären
die Inhalte der CD nicht auf einem Hochschul- bzw. Bibliotheksserver besser
aufgehoben?
Beste Grüße aus München
Eric Steinhauer, BibRef.
http://members.aol.com/steieri

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