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Re: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet



Lieber Herr Pannier,

Herzlichen Glückwunsch zur neuen Website. Dieses Mal haben Sie Wort
gehalten. Diese Internetseite ist viel gefälliger und übersichtlicher als
die alte und ich bin sehr gespannt, welches Echo sie hervorrufen wird.

Zeit für eine ausführliche Analyse habe ich noch nicht gehabt, aber lieber
Herr Pannier - wie Sie aus eigener Anschauung wissen - wir sind bereits oder
leider bereits in Leipzig. "BVerwG Berlin, zukünftig Leipzig" ist nicht mehr
up to date. Dabei haben Sie doch die "Schwestergerichtshöfe" an so
prominenter Stelle erwähnt.

Tatsächlich wollte ich Ihnen wirklich nur kurz gratulieren und gar nicht
"kritteln". Da aber gerade das BVerwG betroffen ist, konnte ich mir obige
Bemerkung nicht verkneifen.

Bei unserem nächsten Treffen sollten wir wirklich -Ihrem Vorschlag folgend -
unsere Websiteerfahrungen am Abend in der Kneipe begießen.

Beste Grüße aus Leipzig
Cornelie Butz
----- Original Message -----
From: "Pannier" <pannier.dietrich _at__ bgh.bund.de>
To: "'BIB-JUR'" <BIB-JUR _at__ LISTSERV.GMD.DE>; "'Internet in Bibliotheken'"
<INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Cc: "'Louis-Jacques, Lyonette'" <llou _at__ midway.uchicago.edu>
Sent: Tuesday, November 19, 2002 7:47 PM
Subject: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet


> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> vermutlich werden Sie es selbst gemerkt haben, dass der BGH nunmehr seine
> Entscheidungen im Internet kostenlos zur Verfügung stellt. Zur
> Verdeutlichung aber füge ich unten noch einmal den Text der
Presseerklärung
> an und versuche hier noch einige mehr private Hinweise. Lesen Sie aber
bitte
> auch auf der neuen Website bei der "Suche" die Tipps zu den einzelnen
> möglichen Suchen.
>
> Das Layout der Website wurde radikal umgestellt von meinen mehr
> handgestrickten html-Seiten auf MySQL- und PHP-Anwendung. Wir hoffen
> natürlich, dass Ihnen die Neugestaltung gefällt und Sie bei deren
Benutzung
> gerne angestammte Gewohnheiten zugunsten zeitgemäßerer Gestaltung
aufgeben.
>
> Entgegen der Pressemitteilung befinden sich jetzt bereits knapp über 6.700
> Entscheidungen des BGH im Internet-Angebot. Es werden fast alle
> Entscheidungen in das Internetangebot übernommen, wenn sie schriftlich
> vorliegen und die Entscheidungen den Parteien, Betroffenen bzw. ihren
> Prozeßvertretern zugestellt sind. Die Prozeßordnung lässt dem Gericht in
> Zivilsachen einen längeren Zeitraum zur Ablieferung der schriftlichen
> Urteilsgründe. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Rechtsstreit zwar
> entschieden wird und eine Kurzdarstellung darüber z.B. in Form einer
> Pressemitteilung erscheint, aber die Entscheidung erst viele Wochen später
> für eine Veröffentlichung zur Verfügung steht.
>
> Die Suche in den Entscheidungen bedeutet Suche in PDF-files im
vorliegenden
> Format. Sollte einmal ein längerer relevanter Begriff einer Silbentrennung
> unterlegen sein, könnte er nur in diesen Teilen gefunden werden.
>
> Bei der Leitseite der Entscheidungen befindet sich im Text die
Formulierung
> "die Sie für nicht gewerbliche Zwecke kostenlos herunterladen können".
> Dieser Text wird meist von Personen hinterfragt, die gewerblich tätig
sind,
> weshalb es eigentlich gerade keine Auslegungsprobleme geben sollte. Man
> sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass derzeit noch die
elektronische
> Form nicht die verbindliche Form ist, also wie z.B. mit der
Veröffentlichung
> von Gesetzen im Bundesgesetzblatt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dietrich Pannier
>
> Text der Presseerklärung:
>
> Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet
>
> Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet auf
> der Homepage des BGH (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar. Als Service für
> den Bürger sind über 5.000 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab dem
Jahr
> 2000 auf der Homepage des Bundesgerichtshofs hinterlegt und können nach
> Aktenzeichen oder Datum abgefragt werden. Besonders interessant ist auch
die
> Möglichkeit, mit Begriffen aus dem Entscheidungstext zu suchen. Die
> Entscheidungen sind im sog. PDF-Format (Portable Document Format)
> abgespeichert. Sie können weltweit abgerufen werden und entsprechen dabei
> 1:1 den Originalentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die zum Lesen
> notwendige Software kann kostenfrei im Internet abgerufen werden.
>
> Für den Bürger ist es ab sofort möglich, Entscheidungen einzusehen, die in
> der Presse oder im Fernsehen zitiert werden oder über die eine
> Pressemitteilung des Gerichts berichtet. Sobald die schriftlichen
> Entscheidungsgründe vorliegen und den Parteien zugestellt sind, werden sie
> über das Internet auch allgemein zugänglich sein. Von den
Pressemitteilungen
> auf der Homepage des Bundesgerichtshofs gibt es dann einen Querverweis zum
> Volltext.
>
>
> Karlsruhe, den 15. November 2002
>



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