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Aufstellung von Diplomarbeiten und Magisterarbeiten



Liebe Liste,
zu folgenden Fragen erbitte ich pragmatische und/oder prinzipielle 
Hinweise:

1) Duerfen Diplom-/Magisterarbeiten auch ohne ausdrueckliche 
   Einwilligung des Kandidaten oeffentlich aufgestellt und 
   nachgewiesen werden?

2) Falls ja, duerfen sie dann auch ausgeliehen werden?

3) Kann eine Pruefungsordnung die individuelle Einwilligung
   zur oeffentlichen Aufstellung ersetzen?

4) In welche Kompetenz gehoert eine Rechteregelung?
   (Bund, Land, Uni, Institut)

Hintergrund: 
Fuer die immer einfacher werdenden Moeglichkeiten, auch kleinere 
Datenbanken ins Internet zu "stellen", bieten sich Sammlungen von 
Diplomarbeiten / Magisterarbeiten geradezu an. Bislang sind es 
eher vor sich hintraeumende Bestaende (die manchmal in einer 
rechtlichen Grauzone zugaenglich sind).

Verbunden mit einer erhoehten Attraktivitaet waechst aber auch das 
Beduerfnis, sich juristisch auf sicherem Terrain zu bewegen.

Vielen Dank schon jetzt fuer das Gruebeln und noch mehr fuer  
interessante Antworten.

Schoenes Wochenende (nicht vergessen: Tag der Arbeit)
Ruediger Schneemann    
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