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Beschluss des Standardisierungsausschusses vom 27.11.2002



Im Auftrag des Vorsitzenden des Standardisierungsausschusses, Herrn Dugall,
leite ich folgende Mail an Sie weiter:



Sehr geehrte Damen und Herren,

da sich aus dem Verlauf der Sitzung des Standardisierungsausschusses am 27.
November 2002 offenbar unterschiedliche Wahrnehmungen ergeben haben, moechte
ich als Vorsitzender dieses Ausschusses den Sachverhalt hier noch einmal
etwas detaillierter darstellen:

Manche der dem Standardisierungsausschuss fuer seine Sitzung am 27. November
2002 zugegangenen Antraege verfolgten das Ziel, den Beschluss vom 6.
Dezember 2001 aufzuheben oder darueber hinaus sogar die Zielsetzung der
jetzt begonnenen Studie wesentlich zu veraendern. Andere Antraege hatten
hingegen eher eine Modifizierung des Beschlusses vom 6. Dezember 2001 zum
Ziel. Einige der Antraege forderten explizit die Weiterarbeit bzw.
Wiederaufnahme derselben an den RAK2, andere die Fortfuehrung der Arbeit an
den RAK. 

Die Vertreter des GBV und der Bayerischen Staatsbibliothek, welche
ausdruecklich einen solchen Antrag auf Fortsetzung der Aktivitaeten an den
RAK (ohne zeitliche Befristung) vorgelegt bzw. unterstuetzt haben,
bestaetigten in der Sitzung am 27. November ausdruecklich, dass sich die von
ihnen vertretenen Antraege bewusst auf die Fortfuehrung der Arbeiten an den
RAK und gerade nicht auf RAK2 beziehen. 

Die Deutsche Bibliothek hat betont, dass innerhalb der ergebnisoffenen
Studie verschiedene Szenarien, geprueft werden sollen, parallel zur Studie
aber kein neues Regelwerk (hier RAK2) erstellt werden koenne. Im Verlauf der
Diskussion haben mehrere Mitglieder des Standardisierungsausschusses die
Auffassung Der Deutschen Bibliothek insofern bestaetigt, dass es auch nicht
zweckmaessig waere, an einem neuen Regelwerk (hier RAK 2) zu arbeiten, wenn
gleichzeitig in einer Studie untersucht werden soll, ob ein Umstieg auf ein
anderes Regelwerk erfolgen soll. 

Der Vertreter der Bayerischen Staatsbibliothek wies darauf hin, dass sein
Antrag innerhalb der Bibliothek abgestimmt sei, und dass auch er die
Auffassung Der Deutschen Bibliothek teile. 

Die Verbundleitung des GBV und die Bayerische Staatsbibliothek hatten
beantragt, der Standardisierungsausschuss moege seinen Beschluss vom 6.
Dezember 2001 modifizieren und den Satz "Die Weiterentwicklung der RAK
sollte in diesem Zusammenhang nur noch unter unabdingbar notwendigen und
internationalen Entwicklungen nicht zuwiderlaufenden Modifikationen verfolgt
und spaetestens zum Jahresende 2003 eingestellt werden" durch folgenden
Passus zu ersetzen:

"Die Weiterentwicklung der RAK soll unverzueglich wieder aufgenommen und bis
zum Abschluss der Studie in Angleichung an internationale Regelwerke
fortgesetzt werden. Die dabei erzielten Ergebnisse sind bei der endgueltigen
Entscheidung ueber das weitere Vorgehen zu beruecksichtigen."

Dieser von der BSB unterstuetzte Antrag der GBV-Verbundleitung wurde
einstimmig angenommen.

Mit Annahme dieser Antraege hat der Standardisierungsausschuss die bisher
festgelegte zeitliche Beschraenkung der Weiterarbeit an den RAK aufgehoben.
Er hat damit gleichzeitig nicht fuer die Wiederaufnahme oder Weiterarbeit an
einem anderen Regelwerk votiert, da diesbezueglich lautende Antraege vorher
keine Mehrheit fanden.

Die Wiederaufnahme der Arbeit an den RAK haette zudem nicht foermlich
beschlossen werden muessen, da sie bisher ja nicht eingestellt wurde. Bester
Beweis dafuer ist die kuerzlich erschienene 4. RAK-WB-Ergaenzungslieferung. 


Mit freundlichen Gruessen

B. Dugall
Vorsitzender des Standardisierungsausschusses




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