[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Promotionsordnungen



Liebe InetBibls,

... um die Angelegenheit noch ein wenig zu komplizieren, haben viele Fakultäten sog. kumulative Dissertationen zugelassen, die aus zwei oder gar mehreren bereits veröffentlichten Beiträgen des Promoventen bestehen können. Bei den veröffentlichten Beiträgen handelt sich meist um Artikel in wiss. Zeitschriften, an denen der Autor praktisch keine weitergehenden Veröffentlichungsrechte mehr besitzt. In solchen Fällen muss der entsprechende Verlag um die Erlaubnis für die weitere Veröffentlichung innerhalb einer Disssrtation gebeten werden. Wie ich von betroffenen Wissenschaftlern weiss, wurde diese Erlaubnis für den DRUCK der nach der PO vorgeschriebenen Anzahl von Exemplaren auch gewährt, für die e-Verbreitung (z.B. uber einen Diss. Server) jedoch nicht.

Ich denke, dies ist ein weiterer Punkt, warum sich die entsprechenden Gremien in den Unis unbedingt um eine (möglichst einheitliche) Behandlung der Urheberrechte aller Universitätsangehörigen in (Autoren-)Verträgen mit Verlagen und/oder anderen uni-externen Unternehmen/Organisationen bemühen sollten.

Frohe Festtage und ein gutes Neues Jahr

wünscht Marcel Brannemann
--
___________________________AWI_________________________
Marcel Brannemann - mbrannemann _at__ awi-bremerhaven.de
- Bibliotheksleitung -
Stiftung Alfred-Wegener-Institut
fuer Polar- und Meeresforschung
P.B. 120161, D-27515 Bremerhaven, Germany

Tel.: ++49 471/4831-1587 - Fax.: ++49 471/4831-1149



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.