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Rechtsberatung und Clearingstellen an Unis? - Nachtrag



Ein Nachtrag zu meiner Mail bezüglich Rechtsberatung und Clearingstellen an
Unis noch:

Lizenzen für ONLINE-Publikationen werden i.d.R. regelmäßig jährlich fällig
(z.B. bei der GEMA). Es ist also nicht mit einer einmaligen Vergütung getan.
Wer kommt bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen eigentlich dafür auf?
Der Autor? Das Institut? Die Uni? Wer überwacht, ob ordnungsgemäß Lizenzen
gezahlt werden? Was ist, wenn der Autor die Uni wechselt oder stirbt? Muß die
Publikation dann zurückgezogen werden?
Fragen über Fragen? Bislang konnte ich hierzu noch keine Informationen
finden.

Gruß

Matthias Gerhard

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