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Re: Rechtsberatung und Clearingstellen an Unis? - Nachtrag



Matthias Gerhard wrote:
> 
> Ein Nachtrag zu meiner Mail bezüglich Rechtsberatung und Clearingstellen an
> Unis noch:
> 
> Lizenzen für ONLINE-Publikationen werden i.d.R. regelmäßig jährlich fällig
> (z.B. bei der GEMA). Es ist also nicht mit einer einmaligen Vergütung getan.
> Wer kommt bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen eigentlich dafür auf?
> Der Autor? Das Institut? Die Uni? Wer überwacht, ob ordnungsgemäß Lizenzen
> gezahlt werden? Was ist, wenn der Autor die Uni wechselt oder stirbt? Muß die
> Publikation dann zurückgezogen werden?
> Fragen über Fragen? Bislang konnte ich hierzu noch keine Informationen
> finden.

Wir hatten hier schon den Fall einer Freidok-Veroeffentlichung, bei der
das Bundesarchiv fuer die bildliche Wiedergabe von zwei Archivalien
jaehrlich kassieren wollte. Die Abbildungen wurden dann auch
zurueckgezogen - weder auf Seiten der Freiburger Uni noch des
Bundesarchivs erfolgte auf meine Stellungnahme eine Reaktion.

Das Thema Bildrechte ist eine "heisse Kartoffel", keiner hat richtig
Ahnung (ausser mir natuerlich *kleiner Scherz*), und es gibt keine
Nutzerorganisation, die nachdruecklich fuer die Interessen der Public
Domain und der Wissenschaft eintritt.

Mehr dazu auch unter
http://www.jurawiki.de/FotoRecht
http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm

Fuer wissenschaftliche Veroeffentlichungen sollte jeder mal § 51 UrhG
und einen Kommentar dazu durchgelesen haben. Das sollte Grundwissen
sein, und dafuer brauchts auch keine zentrale Rechtsberatungsstelle (die
zudem auch RBerG-konform ausgestaltet sein muesste).

Im uebrigen leistet
http://remus.jura.uni-sb.de/
gute Dienste.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.