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Urheberrecht



In der FAZ erschien ein Artikel, der wieder einmal die
Partei der Verleger ergreift (Auszuege unten, da nicht frei
online).

Ueber das Ergebnis der Beratungen des Rechtsausschusses
berichtet Telepolis (Nachweis in Netbib).

Wenn Herr Kaemper meint, er muesse hier eine peinliche
Eloge auf die grossartigen Bemuehungen des deutschen
Bibliothekswesens und insbesondere von Frau Beger hier
verbreiten, so ist das seine Sache. Ich bleibe bei meiner
Position und fordere weiterhin:

Die Bibliotheken muessen sich mehr um eine Allianz mit
anderen Kreisen, die fuer eine offene Wissensgesellschaft
kaempfen, bemuehen.

Sie muessen dies auch im Internet durch Nutzung und
Etablierung einschlaegiger Foren tun, also etwa durch
Eroeffnung eines Portals, das aktuell und umfassend ueber
die verstreuten Publikationen zum Thema informiert.

Ich halte es fuer ein Armutszeugnis, dass man sich die
diversen Webveroeffentlichungen von Beitraegen Begers in
Suchmaschinen muehsam zusammenklauben muss, weil sie es
z.B. nicht schafft, ihre Veroeffentlichungen-Seite bei der
ZLB zu aktualisieren.

Klaus Graf

***

Kopiert euch frei!
Müllverbreitungsanlage: Das Netz des neuen Urheberrechts
                        
Das Recht kennt den Begriff des Vertrages zu
Lasten Dritter. Es untersagt solche Verträge,
bei denen sich zwei über etwas einig werden,
das einen, der nicht gefragt wurde, schädigt.
Den Begriff eines Gesetzes zu Lasten Dritter
kennt die Jurisprudenz nicht. Und doch legt
ihn eine Demokratie nahe, in der sich
Interessengruppen mit Parteien in Regierung
und Opposition nicht selten darauf einigen, ein
Recht zu schaffen, das Dritten etwas
wegnimmt. Um ein solches Gesetz zu Lasten
Dritter handelt es sich beim neuen
Urheberrecht. [...]
                       Der Ministerin ist mulmig

                       Dem möchte das neue Gesetz
entsprechen.
                       Zwischen technologischen
Möglichkeiten, den
                       Verhaltensdispositionen der
Konsumenten und
                       dem Recht gibt es aber keinen
zwingenden
                       Zusammenhang. Die wissenschaftliche
                       Kommunikation ist schließlich seit
Einführung
                       des Internets nicht
zusammengebrochen, nur
                       weil die Werke nach wie vor unter
                       Kopierschutz standen, Bibliotheken
nach wie
                       vor einzelne Bücher kaufen mußten
und nicht
                       in Bibliotheksverbünden nurmehr ein
                       Exemplar, das dann in digitaler
Kopie dem
                       internen Nutzerkreis frei zugänglich
ist. Der
                       von der Bundesregierung propagierte
                       Gesetzesentwurf folgt insofern in
seinem
                       Paragraphen 52a, der das
elektronische
                       Kopieren wissenschaftlicher Werke
einem
                       "bestimmt abgegrenzten Kreis von
Personen
                       für deren wissenschaftliche
Forschung"
                       weitgehend freigibt, nicht einfach
                       Sacherfordernissen der
                       Informationsgesellschaft. Die
                       Bundesjustizministerin, Brigitte
Zypries (SPD),
                       versucht es zwar so darzustellen.
Das Recht
                       "reagiere" nur auf die Nutzung von
Computern
                       in den Schulen, außerdem sei die
moderne
                       Wissenschaft darauf angewiesen,
"effektiv zu
                       kommunizieren und zu kooperieren".
Das
                       geschehe vor allem durch interne
Netze mit
                       geschlossenem Benutzerkreis, und nur
für
                       diese solle das Kopieren "kleiner
Teile von
                       Werken, Werke geringen Umfangs oder
                       einzelne Beiträge aus Zeitungen oder
                       Zeitschriften" erlaubt werden.

                       Doch abgesehen davon, daß es nicht
einmal
                       zutrifft, Wissenschaftler
kommunizierten
                       vorrangig über geschlossene Netze
oder gar
                       "kleine Intranets", wie Heribert
Prantl in der
                       "Süddeutschen Zeitung" schreibt, so
weiß
                       auch die Justizministerin, daß es
keinen Anreiz
                       gibt, die Benutzerzahlen selbst
solcher Netze
                       klein zu halten, und keine
technologischen
                       Möglichkeiten, die Verbreitung von
Kopien
                       aus diesen Netzen heraus zu
verhindern.
                       Moderne Wissenschaft kennt eben
keinen
                       Grund, jemanden von der Lektüre
ihrer
                       Produkte auszuschließen. Und wer
außer
                       Wissenschaftlern, auf deren Gruppe
Frau
                       Zypries das großzügige elektronische
                       Nutzungsrecht begrenzen will, sollte
sich denn
                       sonst noch für wissenschaftliche
Aufsätze und
                       Monographien interessieren? So zu
tun, als
                       gebe es daneben noch einen zweiten
                       Käuferkreis, der den Fachverlagen
bleibe,
                       heißt, sie für dumm zu verkaufen.
Auch daß
                       die Kopierfreigabe nur für Werke
geringen
                       Umfanges gilt, beruhigt angesichts
des Trends
                       in praktisch allen Disziplinen zum
                       wissenschaftlichen Aufsatz als
elementarer
                       Kommunikationsform wohl keinen
Verleger.

                       Die Justizministerin reagiert auf
solche Sorgen
                       mit dem Hinweis, falls elektronische
Kopien
                       im Internet zugänglich gemacht
würden, stelle
                       das eben einen Straftatbestand dar,
der
                       verfolgt werden müsse. Na, dann
verfolgt mal
                       schön - auch die Nutzer, die legal
kopieren,
                       aber nichts dafür entrichten: Die
Kenntnis der
                       von ihr apostrophierten
                       Informationsgesellschaft steht der
Ministerin
                       entweder noch bevor, oder sie stellt
sich
                       künstlich naiv. Daß ihr Entwurf
jetzt mit einer
                       Befristung des Gesetzes auf drei
Jahre in das
                       Plenum des Bundestags geht, deutet
an, wie
                       mulmig es ihr selber angesichts der
                       Möglichkeit des Konkurses
wissenschaftlicher
                       Verlage sein dürfte.

                       Wie steht es aber um deren
                       Geschäftsgrundlage? Auch sie liegt
nicht in
                       der Natur der Sache Wissenschaft,
und es
                       könnte immerhin sein, daß der
mittelgroße
                       Fachverlag, dem die deutsche
Buchwelt viel
                       verdankt, zum Opfer einer
technologischen
                       Revolution wird, so wie viele
Hersteller von
                       Pferdekutschen oder Tonbandgeräten.
Das
                       verlegerische Interesse steht
demjenigen vor
                       allem öffentlicher Bibliotheken und
jener
                       "Intranets" sowie der Schulen an
einer
                       Verbilligung des Zuganges zu
                       wissenschaftlicher Literatur und
                       Unterrichtsmaterialien entgegen. Da
in vielen
                       Ländern und ihren Kultus- oder
                       Wissenschaftsverwaltungen die CDU
regiert,
                       treffen sich ihre Interessen mit
denen der
                       Bundesregierung: Es geht um die
Kosten der
                       öffentlichen Versorgung mit
Information, und
                       die staatliche Seite glaubt von ihr,
sie in
                       Zukunft billiger haben zu können.

                       Heiße Schlacht am kalten Regal

                       Angesichts der mitunter horrend
hohen Preise
                       für wissenschaftliche Zeitschriften,
deren Zahl
                       zugleich ständig wächst, wird man
diesen
                       Gesichtspunkt nicht unverständlich
finden.
                       Wer in den letzten Jahrzehnten
mitangesehen
                       hat, wie eine Koalition aus
Wissenschaftlern,
                       Finanziers von
Druckkostenzuschüssen,
                       Fachverlagen und
Bibliotheksreferenten dafür
                       gesorgt hat, daß sich auf den
Regalen der
                       Universitäts- und
Institutsbibliotheken oft im
                       Umkreis von ein paar hundert Metern
in
                       Mehrfachexemplaren zahllose
Dissertationen,
                       Sammelbände und Reihen ungelesen
                       bleibender Zeitschriften
aufgestapelt haben,
                       dem erschließt sich, daß es dabei
auf Dauer
                       nicht bleiben konnte. Denn es ist
eben kein
                       Markt, an dem sich die Werke
durchgesetzt
                       haben, weil es eine Nachfrage nach
ihnen gab.
                       Es ist das kalte Buffett der
Bibliotheketats, an
                       dem sich manche Verlage aufluden,
was sie
                       nur konnten. Unterstützt von einem
                       wissenschaftliches Gutachterwesen,
das alle
                       Formen von Generosität kennt.

                       Von der Sache her versteht niemand,
warum
                       Chemiezeitschriften zigtausende von
Mark im
                       Jahr kosten müssen oder "Color and
Light in
                       the Writings of Eduard von
Keyserling"
                       ebenso gebunden wie ungelesen in
Dutzenden
                       von deutschen Universitätsregalen
steht,
                       anstatt in einer Datenbank der
Universität
                       Transylvania, wo es entstand. Und
wieviele
                       Leser hat das "Journal of
Agricultural
                       Economics" an allen ökonomischen
                       Fachbereichen der Republik zusammen?
                       Immer aber, wenn die Bibliotheken
unterm
                       Kostendruck eine Zeitschrift
strichen,
                       gründeten Forscher und Verlage eine
neue,
                       angeblich ganz und gar
unvermeidliche und
                       erhöhten die Preise für die übrigen.

                       Ob die wissenschaftliche Qualität
dessen, was
                       gedruckt wird, in diesem Wettlauf
gestiegen
                       ist, darf bezweifelt werden. Schaut
man sich
                       die Aufsätze in den drei führenden
deutschen
                       Zeitschriften für Soziologie an,
würde man
                       sich gut und gern mit zweien
zufriedengeben.
                       Notaufnahme und Mülltrennung - die
                       Bezeichnung der Basishandlungen
                       wissenschaftlicher Redaktionen in
vielen
                       Gebieten sind kein Gerücht
                       forschungsfeindlicher Kreise,
sondern
                       kommen aus dem Inneren des
                       Wissenschaftssystems. Angesichts
seines
                       Verelendungswachstums darf man von
                       Stillegungsprämien für
wissenschaftliche
                       Publikationsflächen träumen. Das
kann doch
                       kein Mensch mehr lesen, sagen die
Forscher
                       und spezialisieren sich. Tatsächlich
aber liest
                       vieles auch danach keiner.

                       Diese Lässigkeit im Durchwinken von
Artikeln
                       und Büchern, die niemand außer ihren
Autoren
                       verwendet, gilt nicht für alle
Forscher, so wie
                       es nicht für alle Verleger zutrifft,
daß sie sich
                       daran beteiligt haben. Doch das neue
Gesetz
                       wird die
                       Druckkostenzuschußbeschaffungsvirtuosen
                       und Bibliotheksplünderer ebenso wie
die um
                       den intellektuellen Rang ihrer
Programme
                       bemühten Häuser gleichermaßen
treffen. Ja, im
                       Grunde die letzteren noch mehr, weil
es deren
                       Zeitschriften sind, nach deren
elektronischer
                       Kopie innerhalb wie außerhalb der
"kleinen
                       Intranets" die größte Nachfrage
bestehen wird.
                       Wenn der Bundestag das Gesetz
beschließt,
                       ist nach einem Beschluß des
                       Rechtsausschusses Ende 2006 zu
                       untersuchen, welche Auswirkungen es
auf die
                       Praxis gehabt haben wird. Es ist
Frau Zypries
                       zu wünschen, dann nicht als die
Ministein
                       dazustehen, die Namen wie Mohr
Siebeck,
                       Klostermann, Akademie oder
Vandenhoeck
                       auf dem Gewissen hat.

                       JÜRGEN KAUBE

                       Frankfurter Allgemeine Zeitung,
10.04.2003,
                       Nr. 85 / Seite 37


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