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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Harald Mueller wrote:
> 
> 1. Das JSchG schreibt zwingend den Einsatz von "technischen Vorkehrungen"
> vor. Filtersoftware erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Eine Bibliothek
> MUSS also Filtersoftware einsetzen, wenn die sonstigen Voraussetzungen des
> JSchG erfüllt sind UND ihr keine anderen "technischen Vorkehrungen zur
> Verfügung stehen.

Hmm, jetzt muss ich auch noch eine Frage nachschieben (tschuldigung): Wo
steht, dass Filtersoftware die gesetzlichen Anforderungen erfuellt?
Welche Filtersoftware?
Gilt das fuer einen Proxy, der von der Bundespruefstelle indizierte URLs
filtert oder muss/kann/darf die Software andere Anforderungen erfuellen?
Gibt's das JschG irgendwo online?

Gruss aus Saarlouis (trocken-kalt, dunkel)
Till

-- 
Till Kinstler                           till _at__ fs.is.uni-sb.de
http://www.phil.uni-sb.de/~till/        till _at__ phil.uni-sb.de
student of information science          tiki _at__ stud.uni-sb.de
Dringendes im SUBJECT (80 Zeichen) an: 	5742651 (a) skyper.de  (a)= _at__ 


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