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Denkmalaemter im Internet



Fuer die Erhaltung historischer Quellen in der Bundesrepublik
Deutschland sind nicht nur Archive, Bibliotheken und Museen zustaendig,
sondern auch die Denkmalaemter, denen die Landesgesetze den Schutz der
Sachen und Sachgesamtheiten, an deren Erhaltung ein oeffentliches
Interesse besteht, uebertragen haben. Diese Aemter sind meistens auch
fuer bewegliche Kulturdenkmaeler zustaendig.

Ueber Internetangebote, E-Mail-Adressen und Anschriften der deutschen
Denkmalaemter unterrichtet die im Rahmen der Virtual Library
Museumsrecht angebotene Seite "Denkmalaemter im Internet":
http://www.uni-koblenz.de/~graf/denkmpfl.htm

Dr. Klaus Graf, SFB 541, Universitaet Freiburg
graf _at__ uni-koblenz.de
http://www.uni-koblenz.de/~graf
VL Museumsrecht: http://www.uni-koblenz.de/~graf/museumr.htm


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.