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- Date: Fri, 3 Mar 2000 10:34:07 +0100
- From: Jan Fritz Geiger <jage0000 _at__ stud.uni-sb.de>
- Subject: Re: URECHT: Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD
Mit Interesse habe ich die Diskussion verfolgt. Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen: Selbst wenn den Universitätsbibliotheken ein Publikationsrecht zusteht, so dürfte es sich bei -privatrechtlicher Betrachtung (öffentlich-rechtliche Pflicht ist dann lediglich der Nachweis der Veröffentlichung) - nach der Zweckübertragungstheorie lediglich um ein nichtausschließliches Nutzungsrecht handeln, so daß der Promovierende nicht gehindert wäre, parallel dazu noch andere Veröffentlichungen und vor allem in anderer Form vorzunehmen. Dies Ergebnis wird noch gestützt, wenn man die Zweckübertragung im Lichte von Art. 5, Abs. 3 GG, also im Sinne einer möglichst breiten Veröffentlichung zum wissenschaftlichen Gedankenaustausch interpretiert, was nach dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung bei der Auslegung von § 31 UrhG vertretbar sein dürfte. Begreift man die "Bibliotheksexemplarpflicht" als öffentlich-rechtlicher Natur, würde die Annahme eines ausschließlichen Nutzungsrechts zugunsten der Bibliothek dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zuwiderlaufen. Da die Dissertation eine selbständige Arbeit ist, die zumeist nicht Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses ist, ist der Doktorand Alleininhaber des Urheberrechts und auch bezüglich der Nutzungsrechte nicht gebunden. Zum Thema "Pflichtexemplar" ist noch als illustratives Beispiel beizusteuern, daß am Physikfachbereich einer mir bekannten Universität 2 zusätzliche Pflichtexemplare der Diplomarbeit auf Kosten des Diplomanden für die Bibliothek (über die Prüfungsexemplare hinaus) verlangt werden. Rechtsgrundlage ist lediglich ein unveröffentlichter Beschluß des Fachbereichsrats, nicht einmal eine Bestimmung in der Diplomprüfungsordnung, die lediglich die 3 üblichen Prüfungsexemplare vorsieht. Hier fehlt in der Tat die Rechtsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen J. F. Geiger ************************************************************************** URECHT - Mailing-Liste zum Urheberrecht Abmelden: MAJORDOMO _at__ JURIX.JURA.UNI-SB.DE mit dem Text UNSUBSCRIBE URECHT Anfragen und Anregungen an URECHT-REDAKTION _at__ JURIX.JURA.UNI-SB.DE Weitere Informationen: http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/urecht/ **************************************************************************
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