[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Stellungnahme zu den Artikeln von Dr. Klaus Graf vom 7.3.2001



Mitarbeiter am Sonderforschungsbereich 541, B 5 (Lehrstuhl Prof. Dr. Dieter
Mertens) der Universität Freiburg diffamiert Wissenschaftsminister Klaus von
Trotha
Herr Dr. Klaus Graf, Mitarbeiter am SFB 541, B 5 der Universität Freiburg
übt seit Mai 1999 über das Internet (INETBIB Mailing-Liste und eigene
Homepage) regelmäßig und notorisch Kritik an der Kulturpolitik des Ministers
von Trotha in bezug auf die Auflösung der F. F. Hofbibliothek
Donaueschingen. Seine Homepage, die an der Universität Koblenz geführt wird
und unter dem Titel "Stadt, Adel, Region" firmiert, enthält mehrere Anhänge,
darunter ein Abschnitt zum Thema "Kulturgut", in dem er die Welt über seine
persönliche Sicht zur Auflösung der Fürstlich fürstenbergischen
Hofbibliothek unterrichtet. 
Angesichts des Aufschreis, der 1999 durch die Medien ging, als von einem
Verkauf der Nibelungenliedhandschrift C die Rede war, als u. a. der Deutsche
Germanistenverband und die Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft das Land
Baden-Württemberg inständig baten, alles nur Erdenkliche zu tun, um dieses
nationale Kulturdenkmal zu retten, ist es äußerst befremdend, wenn Herr Dr.
Graf von einem "Fetisch" spricht, der da erworben wurde. Ihm ist offenbar
auch nicht bewusst, dass nicht das Land die Handschrift erworben hat,
sondern die Landesbank Baden-Württemberg, wenn er behauptet, 1999 hätte man
mit Leichtigkeit 6-7 Mio DM aufbringen können. Sponsoren sind in der Auswahl
ihrer Förderobjekte bekanntlich sehr wählerisch, und es ist wohl kaum zu
kritisieren, wenn sich ein Sponsor für ein Objekt wie die
Nibelungenhandschrift C entscheidet. Der Minister für Wissenschaft,
Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg hat die Öffentlichkeit in
Bezug auf seine Aktivitäten bei der Rettung der F. F: Hofbibliothek zu
keiner Zeit im unklaren gelassen, geschweige denn, er hätte sie
"systematisch belogen", wie Herr Dr. Graf behauptet. In Pressemitteilungen,
Rundfunk- und Fernsehbeiträgen wurde die Erwerbungspolitik des
Wissenschaftsministeriums stets offengelegt. Insoweit sind die
diffamierenden Äußerungen von Dr. Graf über den Minister und die
Landesregierung völlig haltlos und lassen auch Zweifel an der
wissenschaftlichen Solidität der Urhebers aufkommen. Die Auflösung der F. F:
Hofbibliothek mit der derzeitigen Barbarei der Taliban in Afghanistan zur
vergleichen, zeugt von großem Unwissen und einer totalen Verrückung der
Maßstäbe bei Dr. Graf, denn die Bücher und Handschriften der F. F.
Hofbibliothek wurden nicht zerstört, sondern der größte Teil dieser
Bibliothek hat seine Heimat in zwei renommierten Bibliotheken des Landes
Baden-Württemberg gefunden.

Da Herr Dr. Graf sich weder mit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes
noch damit abfinden kann, dass die Druckschriftensammlung, von der 100.000
Bände verkauft wurden, nicht in toto vom Land Baden-Württemberg angekauft
werden konnte, ignoriert er, dass die mit Mitteln der Stiftung Kulturgut
Baden-Württemberg zurückgekauften Bände ein ganz bestimmtes wichtiges
Segment bilden, nämlich wesentliche Werke aus der Handbibliothek Laßbergs,
die die in der Badischen Landesbibliothek vorhandene Laßberg-Sammlung
äußerst sinnvoll ergänzen. Die von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg
mit dem Rückkauf der entsprechenden Werke beauftrage Frau Dr. Ute Obhof hat
ihren Auftrag in hervorragender Weise erledigt. Mit vorbildlicher
Kooperationsbereitschaft hat sie für diverse deutsche Bibliotheken Bestände
mit gesteigert und dafür gesorgt, dass sich die interessierten Bibliotheken
nicht gegenseitig ausstechen. 

Dr. Gunter Schanz
Leiter der Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst 
Baden-Württemberg 



Dr. Ursula Bernhardt
Bibliotheksdirektorin
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg
Postfach 10 34 53

70029 Stuttgart

Tel. 0711/279-2982
Fax: 0711/279-3213



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.