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Re: Anfrage: Co-Autorenschaft bei wiss. Publikationen



Lieber Herr Umstääter!


> 1. habe ich mit dem Trend lediglich auf eine Tatsache hingewiesen, die
> sich szientometrisch eindeutig nachweisen lässt. 2. Tatsache ist, dass
> die Wissenschaft inzwischen zunehmend Aufsätze mit hunderten von
> Autoren hat, eine Entwicklung die D.J.de Solla Price im Prinzip
> bereits 1963 vorhergesgt hat. 3. ist bei der Urheberschaft sicher
> nicht nur die "AUSARBEITUNG" im Sinne dessen, wer den " entsprechenden
> Text verfaßte" "Allein entscheidend". Wenn A Versuche durchführt, und
> B wichtige Erkenntnisse daraus gewinnt, die A noch nicht hatte, und C
> das ganze zu Papier bringt, soll dann wirklich nur C Urheber sein?
> Das widerspäche eklatant der Realität.

Auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen
strampeln, ändert das nichts an der urheberrechtlichen Situation:
Nach Ihrem Beispiel ist allein (!) C der Urheber des Werkes "Text".
Natürlich können A und B andere Rechte aus anderen Gesetzen
ableiten, z.B. Patente. Dann dürfen Sie aber nicht von
"Urheberschaft" sprechen.

Es irritiert mich etwas, daß eine derart exponierte Persönlichkeit
wie Sie derartige "Unschärfen" in seinen öffentlichen Äußerungen
offenbart. Sie können eine eindeutige und präzise Rechtslage nicht
einfach mit dem Pauschalverweis auf die "Realität" (bitte genauer
definieren!) beiseite wischen.

Es grüßt (etwas in Sorge um die bibliothekarische Ausbildung)



Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek

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