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Re: Rechte an Diplomarbeiten



Eberhard R. Hilf wrote:

> > Das heisst im Klartext: Die Rechtslage bei Habilitationen und
> > Diplomarbeiten ist absolut identisch. Viele Habilitationsordnungen sehen
> > die Pflichtabgabe oder sogar einen Druckzwang vor - ohne dazu durch
> > Hochschulgesetze ermaechtigt zu sein. Habilitationen werden auch von DER
> > deutschen Bibliothek gesammelt (und natuerlich auch von den
> > Hochschulbibliotheken).
> Die Rechtslage ist sicher nicht identisch: Habilitationen sind absolut
> eigene wiss. Leistungen eines selbstaendigen Wissenschaftlers.
> iER Hilf

Sie verwechseln Sachlage und Rechtslage! Meine eigene Magisterarbeit
(von 1981, gedruckt 1984) war uebrigens auch eine absolut eigene wiss.
Leistung eines selbstaendigen Wissenschaftlers, denn der Betreuer hat
sich nicht um sie gekuemmert, was mir ganz recht war.

Klaus Graf


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