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Antwort: Nichtentlastung eines Vorstandsmitglieds



Liebe Frau Großmann!

Meine Erfahrung aus der Praxis: Der neue Vorstand kann gewählt werden. Die
einzige Konsequenz ist, dass die Person weiterhin rechtlich für seine
Vorstandsaktivitäten belangt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie sicherlich im Vereinsrecht.

Viele sonnige Gruesse aus Reutlingen


Assistentin des Bibliothekarischen Direktors


Carola Schönfeldt


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