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AW: Überwachung von Ausleihvorgängen



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:	bruch _at__ zedat.fu-berlin.de [SMTP:bruch _at__ zedat.fu-berlin.de]
> Gesendet am:	Freitag, 19. Februar 1999 10:40
> An:	Internet in Bibliotheken
> Betreff:	Überwachung von Ausleihvorgängen
> 
> Leserdaten gesichert" über eine Beschlagnahme von mikroverfilmten 
> Daten von Ausleihvorgängen bei der Stadtbibliothek Bremen. Die 
	...
>  
> Meine Frage: Ist es wirklich notwendig bei den Bibliotheken Daten in 
> diesem Umfang zu archivieren?
> 
	[Skalweit, Kai] 
	Mikrofilme. Das ist das Stichwort. Es scheint sich um die 
	Fotoverbuchung zu handeln, bei der die Angaben zum Buch
	und der Benutzerausweis bei der Ausleihe fotografiert werden.
	Diese Filme können erst dann vernichtet werden, wenn wirk-
	lich jede Ausleihe erledigt worden ist (Mahnverfahren, bis hin
	zur Zwangsvollstreckung).
	Drei Jahre erscheinen mir da ein plausibler Wert.

>  Der Mißbrauch von Daten (kein Kommentar zu diesem Fall) setzt das 
> Sammeln bzw. Archivieren der Daten voraus.
> 
	[Skalweit, Kai]  
	Und nun zu der elektronischen Ausleihverbuchung: Sie speichert
	haeufig die letzten Entleiher pro Exemplar. Hintergedanke ist
es,
	fuer Beschaedigungen im Innern des Buches den letzten Benutzer
	(Entleiher) verantwortlich machen zu wollen.
	Und doch als Kommentar zum vorliegenden Fall: Das evtl. ver-
	wendete Zitat kann auch ohne Ausleihe, naemlich im Lesesaal
	(Bremer vor: In den Lesesaal keine Ausleihe ueber
Fotoverbuchung?)
	entnommen worden sein.

	Gruesse
	Kai 



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