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Re: Schutz von PDF-Dateien gegen Ausdruck und Download



Sehr geehrter Herr Graf,

> Wenn mir denn eine nachtraegliche polemische Randbemerkung zu diesem
> Thema erlaubt ist: Ich finde es in einer bibliothekarischen Mailingliste
> deplaziert, sich darueber auszutauschen, wie man dem Grundgedanken des
> Bibliothekswesens, der Informationsfreiheit, moeglichst wirkungsvoll ins
> Gesicht schlaegt.

Sie sprechen ein sehr zweischneidiges Schwert an: Wir bewegen uns zwischen
Urheberrecht und Informationsfreiheit. Der Urheber eines Werkes hat ein
Recht und Interesse, den Zirkulationsradius seines Werkes kontrollieren
zu können (z. B. aus monetären Aspekten, die an der zielgerichteten
Verwertung eines Werkes hängen). Die Öffentlichkeit hat ein Interesse,
Zugang zu den Werken anderer Artgenossen zugreifen zu können.

Persönlich habe ich mit Schutzmechanismen, die zwar ein Lesen, nicht aber
ein Ausdrucken eines Dokumentes ermöglichen, auch so meine Bedenken.
Gut verstehen hingegen kann ich, daß das Anfertigen von Digitalkopien
eines Dokumentes erschwert werden soll. Die Zirkulation von Digitalkopien
eines Werkes, welches auch in Buchform zu haben ist, kann für den
Urheber einen nicht unerheblichen Einnahmenausfall bedeuten.

Persönlich bin ich der Meinung, daß die Grenze zwischen "erlaubt" und
"unerlaubt" bezogen auf das Netz da gesetzt werden sollte, wo sie
auch in der "Echtwelt" zu finden ist, d. h. Zugriff für private Zwecke,
auszugsweise Privatkopien etc. sollten möglich sein (und zwar nicht
nur auf einem Rechner a la "eBook", sondern an die *Person* gebunden und
ohne Restriktion des Ausgabemediums). Die Weitergabe von elektronischen
Werken an Dritte sollte aber zumindest kontrollierbar/rückverfolgbar sein.
Denn genau hier ist der Punkt erreicht, wo aus Sicht des Urhebers ein
materieller Schaden entsteht.

Von daher gefällt mir der Gedanke gut, "personalisierte" Dokumenten-
versionen auszugeben, denen später angesehen werden kann, für wen sie
erstellt wurden. Die Personalisierung eines Dokumentes beim Download
geht nicht mit technischen Restriktionen für den Leser einher. Er kann
das empfangene Dokument kopieren, drucken, auf einen anderen Rechner
transportieren etc. Er muß bei einer Weitergabe an Dritte aber damit
rechnen, daß ihm dieses später nachgewiesen werden kann. Werden dann
zu einem späteren Zeitpunkt mißbräuchliche Nutzungen von Dokumenten-
kopien bekannt, stehen auf Basis des Urheberrechtes Möglichkeiten zur
Einforderung von Ansprüchen offen.

Der durch ein solches Verfahren geschaffene technologische Overhead
darf allerdings nicht zu Lasten von legitimierten Leih- und Einsicht-
nahmestellen (Bibliotheken) gehen. Ein Verfahren wie bei "eBooks", bei
dem eine Bibliothek erst fünfstellig in Hard- und Software investieren
muß, wird sich niemals durchsetzen. Herausgeber von elektronischen
Werken müßten konsequenterweise eine Infrastruktur bereitstellen, auf
die z. B. Bibliotheken entgelt- und streßfrei zurückgreifen könnten.

Technologisch machbar ist so etwas, auch mit vertretbarem Aufwand.
Ob ein solches Verfahren allerdings "politisch" auf einen Konsens
stoßen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Letztendlich bin ich
nur ein "Softwaremensch", der hier den Rahmen des Machbaren analysiert.

Viele Grüße,
Daniel Rödding







-- 
Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
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