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Re: Medienpakete



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte meine Bemerkungen zu Medienkombinationen noch dahingehend
päzisieren, daß die Tatsache, ob der Verlag etwas in einer
Verpackungseinheit herausgibt oder nicht, kein stichhaltiges Kriterium ist
für die Entscheidung, ob etwas eine Medienkombination ist oder nicht.
Ob etwas ein Hauptwerk mit Begleitmaterial ist oder es als sozusagen "echte"
Medienkombination behandelt wird kann nur nach § RAK-NBM 3b,3 incl. der
Interpretationshilfe entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Wagenknecht

PE Gisela Immler schrieb:

> > wie handhaben Sie die Ausleihe von Medienpaketen, z. B. Sprachkurse
> > bestehend aus Lehrbuch, Arbeitsbuch, Cassetten und CDs etc.
>
> ...wenn sie in kompakter Form, also in einem Behaeltnis, geliefert
> werden, behandeln wir sie als eine einzige ME mit Beilagen; wenn sie
> lose, also einzeln, geliefert werden, gilt jedes Teil als eine
> eigenstaendige ME (analog zu mehrbd. Werken). Dies gilt sowohl
> fuer die Ausleihe als auch fuer die OPAC-Vormerkung.
>
> > *     Verlängerung per Tel. oder e-mail: muß der Nutzer jedes einzelne
> > Teil verlängern oder alles zusammen?
>
> ...Verlaengerungen fuehren wir nach Benutzernamen durch  - egal,
> welche und wieviele Medien er/sie entliehen hat.
>
> Viele Gruesse,
> Gisela Immler
> Bibliotheksleiterin
> Fachhochschule Ulm - Bibliothek <943>
> Prittwitzstr.10, 89075 Ulm, Deutschland
> Tel.: ++49 731/50-28113  Fax: ++49 731/50-28270
> mailto:immler _at__ fh-ulm.de



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