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Re: Vorsicht! [Re: Docster existiert bereits]



Bernhard Eversberg wrote:

> Aussicht auf nachhaltigen Erfolg hat m.E. nur ein schon frueher
> erwaehnter Ansatz:

Ich waere dankbar, wenn nicht nur Herr Eversberg ihn aktiv unterstuetzen
wuerde!

> Die Scans zu den Bestellungen urheberrechtsfreier Artikel (allerdings:
> wie erkennt man das zuverlaessig per Programm?)

IANAL, keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung:

Wenn das Todesjahr des Autors bekannt ist, 70 Jahre addieren. Ich wuerde
aber aus Praktikabilitaetsgruenden die Faustregel bevorzugen, dass das
Risiko einer Urheberrechtsverletzung und einer entsprechenden Klage zu
vernachlaessigen ist bei deutschen Publikationen

vor 1900

Bei amerikanischen Publikationen sind erheblich mehr Werke public domain
als in Deutschland.

Die (Zeitschriften-)Verlage sind in aller Regel nicht legitimiert, eine
Urheberrechtsverletzung zu verfolgen, da sie ueber eine wirksame
Uebertragung der Nutzungsrechte seitens der Erben NACH 1995 verfuegen
muessen. Dies ergibt sich aus folgendem:

"Was Altverträge angeht, so bestehen erhebliche Zweifel, ob vor 1993/5
in wirksamer Weise in einem Vertrag über eine gedruckte Edition
Online-Nutzungsrechte eingeräumt werden konnten. § 31 Abs. 4 UrhG
bestimmt nämlich: "Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht
bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam".
Entscheidend ist, ob die Nutzungsart in den einschlägigen Urheberkreisen
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits hinlänglich bekannt war.
Für die Online-Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften wird zwar im
Schrifttum 1982 bis 1984 als Datum des Bekanntwerdens angegeben, doch
darf von einer allgemeinen Bekanntheit des Internets vor der Mitte der
1990er Jahre nicht ausgegangen werden. "Bedeutung als Verbreitungsform
für die Allgemeinheit hat das Internet als elektronisches Netzwerk erst
ab dem Jahre 1995[...] erlangt", stellte das Hanseatische
Oberlandesgericht in seinem Urteil "Zeitung im Internet" vom 11. Mai
2000 fest. Ebenfalls am Jahr 1995 orientiert sich die
Verwertungsgesellschaft Wort bei der Wahrnehmung von Verwertungsrechten
der Online-Nutzung."

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.