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AW: Verzugsgebühren für ProfessorInnen?



hallo Frau Kintzel,

Wir haben leider 2 "Sonderkonditionen":

a)längere Leihfristen für Doz. u. Lehrbeauftragte
b) Bibl.schüssel       "   "

Satzungsentwurf mit Verschärfungen liegt seit über 1 Jahr beim Verw.chef,
der wenig
Chancen bzw.... zur Änderung sieht.

mfG
Lode
-

Liebe KollegInnen,

bei uns stellt sich die Frage, ob wir mit Einführung der
EDV-Ausleihverbuchung die Gelegenheit nutzen, auch die (oftmals mehr als
säumigen) Lehrenden an unserer Hochschule konsequent anzumahnen und
ihnen Verzugsgebühren ebenso berechnen wie den Studierenden. Argumente
dafür gibt's reichlich, und die Möglichkeit hierzu wäre erstmals
gegeben.

Meine Fragen an Sie:

- Bekommen "Ihre" ProfessorInnen Sonderkonditionen? Und wie sehen diese
aus?
- Hat der Hochschulsenat die Möglichkeit, Sonderkonditionen für
ProfessorInnen durchzusetzen?

Mit den besten Grüßen aus Hamburg
Melanie Kintzel
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