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Re: Verzugsgebühren für ProfessorInnen?



From:           	Melanie Kintzel <melanie.kintzel _at__ public.uni-hamburg.de>

säumigen) Lehrenden an unserer Hochschule konsequent anzumahnen und
ihnen Verzugsgebühren ebenso berechnen wie den Studierenden. Argumente
dafür gibt's reichlich, und die Möglichkeit hierzu wäre erstmals
gegeben.

Meine Fragen an Sie:

- Bekommen "Ihre" ProfessorInnen Sonderkonditionen? Und wie sehen diese
aus?
- Hat der Hochschulsenat die Möglichkeit, Sonderkonditionen für
ProfessorInnen durchzusetzen?


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Sehr geehrte Frau Kintzel,

unsere Benutzungsordnung (BenO), die im Benehmen mit der 
Bibliothekskomission aufgestellt und vom Senat verabschiedet worden 
ist, sieht zwar bei den Leihfristen Sonderregelungen für die 
Lehrenden vor (nach der allgemeinen Grundleihfrist von 20 ÖT, eine 
besondere Verlängerungsfrist von 110 Tagen, allerdings auch hier mit 
Rückgabepflicht bei Vormerkung), nicht aber bei den Sanktionen im 
Fall von Verstößen gegen diese BenO. Hierzu gehört natürlich auch die 
fristgerechte Rückgabe. Professoren haben also auch 
Fristüberschreitungsgebühren zu zahlen und können im schwerwiegeden 
Fall wie alle anderen Nutzer auch mit Benutzungsbeschränkungen belegt 
werden.

Es hat seinerzeit eine Verwaltungsgerichtsentscheidung gegeben, die 
einen Hochschullehrer, der die unbefristete Nutzung von 
Bibliotheksmaterialien als Teil seiner durch das GG geschützten 
Dienstaufgaben betrachtete, in die Schranken der in seiner Hochschule 
geltenden BenO gewiesen hat.

Es wäre sinnvoll für Ihre BenO in den entsprechenden Gremien (in 
denen Lehrende und Lernende vertreten sind) in diesem Punkt Konsens 
herzustellen. Gewiß kann der Senat mit seiner Prof.-Mehrheit für die 
Hochschullehrer komfortable Konditionen beschließen, aber ob er das 
mit Rücksicht auf die studentischen Senatoren tun wird, möchte ich 
bezweifeln.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Döhmer    

=== Dr. Klaus Döhmer Universitätsbibliothek Dortmund Tel. (o231) 755-4036 ===


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