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Re: Kopienversand



Klaus Graf schrieb:
> 
> Kann mir jeman erklaeren, aufgrund welcher Rechtsgrundlage
> Direktversender von Kopien bei dem Versand von urheberrechtlich nicht
> oder nicht mehr geschuetzter Literatur die Verguetung gemaess Paragraph
> 4 Gesamtvertrag Kopienversand
> 
> http://www.bibliotheksverband.de/dbv/rechtsgrundlagen/urheberrecht.html
> 
> vom Benutzer erheben?
> 
> Klaus Graf

Nach meinem laienhaften juristischen Sachverstand kann der "Vertrag zur
Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Direktversand von Kopien
durch der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen" wohl kaum für
Gebühren zum Versand von _nicht_ urheberrechtlich geschütztem Material
als Rechtsgrundlage herhalten. 

Denn wo kein Anspruch vorhanden, besteht auch keinerlei Verpflichtung in
dessen Abgeltung.

Für die Versender von Direktkopien ist die Prüfung, ob ein Artikel noch
urheberrechtlich geschützt ist oder nicht (Ist der Autor schon mehr als
70 Jahre tot?) natürlich mit einigem Aufwand verbunden....

Marcel Brannemann
-- 
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