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Re: Garantie bei Hardware



Von:            	"Annette Bresser" <hn8264456 _at__ hansenet.de>
An:             	Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ UB.Uni-Dortmund.de>
Betreff:        	Re: Garantie bei Hardware
Datum:   	Wed, 13 Mar 2002 11:18:06 +0100
Antwort an:     	Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ UB.Uni-Dortmund.de>
Liebe Liste,

eine Garantie ist immer individuell vereinbart. Sollte also keine
Garantieerklärung des Verkäufers vorliegen,so gilt nach neuem
Schuldrecht (Vertrag nach dem 1.1.2002 geschlossen) eine
Mängelgewährleistungsfrist von 2 Jahren (früher ein halbes Jahr).
Sollte innerhalb dieser zwei Jahre ein Mangel an der Kaufsache
auftreten, so müssen Sie  als Käufer beweisen, dass dieser
Mangel schon bei "Gefahrübergang", also bei Übergabe der
Kaufsache vorlag, was Sie in der Regel nicht können.

Etwas anderes gilt, wenn ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf
vorliegt. Kaufen Sie eine Sache als Verbraucher (Verbraucher
gleich natürliche Person, Bibliothek zählt dazu nicht !!) wird
zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Mangel bei
Gefahrübergang vorlag, wenn dieser innerhalb eines halben Jahres
nach Übergabe auftritt. Die Beweislast, dass der Mangel später
aufgetreten ist, liegt dann beim Verkäufer.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Rickert

> Garntie ist ein halbes Jahr bzw. ab Anfang dieses Jahres 2 Jahre falls
> nichts anderes vereinbart. Ein VorOrt Service ist zwar nicht unbedingt
> üblich aber oft Kulanz. Gruß Annette Bresser ----- Original Message
> ----- From: Bibliothek im Beruflichen Schulzentrum
> <info _at__ schulbibliothek.gp.bib-bw.de> To: Internet in Bibliotheken
> <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de> Sent: Wednesday, March 13, 2002 9:54 AM
> Subject: Garantie bei Hardware
>
>
> Liebe Liste,
> im Juli letzten Jahres wurde unsere Netz erweitert und in diesem
> Zusammenhang wurde auch ein neuer Hub gekauft. Vor zwei Wochen gab
> dieser nun den Geist auf. Unser Hardwarehändler kam (20 km à 2,5 ? =
> 50?), besorgte in unserem Haus von einem Lehrer einen Ersatz (0,5
> Stunden = 65?) und schickte ihn zur Garantieabwicklung ein. Eine Woche
> später (nochmal 50 ? Fahrt) tauschte er ihn wieder aus. Insgesamt
> kostet uns dieser Ausfall nun 153,70? (Neupreis für den Hub war 625
> DM). Mir kommt das ziemlich viel vor, weiß aber nicht was in einem
> solchen Fall üblich ist, zumal wir (außer bei den Bildschirmen)
> meineswissen bei keinem Gerät einen Vor-Ort-Service haben. Oder gibt
> es hier generell eine Vor-Ort-Garantie ohne dass sie explizit
> ausgehandelt werden muss? Wie lange ist eigentlich generell bei
> Hardwaregeräten Garantie, wenn nichts spezielles ausgehandelt wurde?
>
> Vielen Dank für Ihre Hilfe
> Daniela Otto
>
>
> Bibliothek im Beruflichen Schulzentrum
> Christian-Grüninger-Str.12
> 73035 Göppingen
> www.schulbibliothek.gp.bib-bw.de
> Tel: 07161/613130
> Fax: 07161/613121 (bitte mit Hinweis Bibliothek)
>
>
>



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Cornelia Rickert
Fachreferentin Recht
Leiterin der Teilbibliothek für die Juristische Fakultät
Domerschulstraße 16
97070 Würzburg
Tel.:0931/31-2315
rickert _at__ bibliothek.uni-wuerzburg.de




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