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Re: Praesenzbenutzer ausgeschlossen?



Hallo Herr Baeumer, hallo Liste,
ich wundere mich allerdings darueber, dass eine eingekaufte Datenbank nicht
via IP-Check funktioniert. Das ist doch z.B bei den elektronischen
Zeitschriften und den ISI-Datenbanken gang und gaebe.

Auf diese Weise sind die Rechte der Anbieter ausreichend gesichert und
gleichzeitig ist Kundenfreundlichkeit gewaehrleistet. Unsere Wissenschaftler
wuerden ganz schoen meckern, wenn Sie fuer jeden Verlag und jeden
Datenbankanbieter eine gesondertes Password braeuchten.

Zugang zu den bekannten Hosts wie STN und FIZ Technik hat bei uns aufgrund
deren Kostenstruktur nur das Bibliothekspersonal.  Eingekaufte Datenbanken -
wie eben die hochpreisigen ISI-Produkte - machen doch wirtschaftlich nur Sinn,
wenn Sie so haeufig wie nur moeglich genutzt werden.

Viele Gruesse

Romana BLECHSCHMIDT
Head of Department Information and Publishing
French-German Research Institute of Saint-Louis (ISL)
5, rue du General Cassagnou
F-68301 SAINT-LOUIS
Phone: (+33) 3 89 69 51 29
Fax: (+33) 3 89 69 53 35


> Der Kunde wird doch gar nicht von der Nutzung der Informationsressourcen
> ausgeschlossen. Es wird nur verlangt, dass er sich ein Gastpasswort
> besorgt.
> Dies ist kaum aufwendiger als die Bestellung eines Mediums aus einem
> Magazin,
> das auch nicht sofort frei zugaenglich ist.
> 
> Den freien Zugang zu allen Ressourcen kann eine Bibliothek niemals
> gewaehren. Denken Sie beispielsweise an die Informationen bei den
> kommerziellen Hosts
> oder an Medien, die nur online + kostenpflichtig zugaenglich sind.
> Gruss
> nb
> 
> 
> > schanbacher _at__ fh-heilbronn.de (Michael Schanbacher) writes:
> > 
> > > Mehr Rechte würden mehr Geld kosten - das die Bibliothek nicht hat
> > > oder nicht ausgeben will.
> > 
> > Es ist mir unbegreiftlich, daß Bibliotheken so etwas mitmachen.  Ich
> > habe noch nie gehört, daß es ein Buch im Einkauf dadurch teurer wird,
> > wenn man es auch über Fernleihe anbietet.
> > 
> > Ich weiß, es wird da gern mit dem physikalisch nur einmal vorhandenen
> > Exemplar argumentiert...
> > 
> > Nach meinen Erfahrungen hat ein Besucher einer öffentlichen Bibliothek
> > grundsätzlich das Recht, _alle_ Ressourcen in Anspruch zu nehmen (sofern
> > er dadurch nicht anderen an der Arbeit hindert oder er mit dem Material
> > nicht sachgerecht umgeht und soweit nicht Persönlichkeitsrechte
> > betroffen sind).  Vermutlich hat eine Bibliothek gar nicht das Recht,
> > "Datenbanken" nur für einen kleinen ausgewählten Kreis ihrer Besucher
> > anzuschaffen.
> > 
> > Mein Fazit: Ist man als Besucher in der Bibliothek, sollten einem alle
> > Ressourcen frei zugänglich sein.
> > 
> > > Also bitte keinen allumfassenden Anspruch auf Dienstleistung erheben
> > wenn
> > > die Voraussetzungen dies nicht zulassen.
> > 
> > Ich erhebe keinen Anspruch auf Dienstleistung; ich glaube vielmehr, daß
> > in Deutschland Informationsfreiheit besteht.  Und die Bibliotheken
> > dürfen Sachzwänge schaffen, die die Informationsfreiheit einschränken.
> > 
> > -- 
> >                                                          |      ,__o
> > http://www.gnu.franken.de/ke/                            |    _-\_<,
> > ke _at__ suse.de (work) / keichwa _at__ gmx.net (home)               |   (*)/'(*)
> > 
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