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Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement"



On Thu, 30 Oct 2003 22:31:10 +0100
 Anja Stock & Guido Hölker <hoelkerstock _at__ cityweb.de> wrote:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> ob dieses Themas (als "mitlesender Nicht-Bibliothekar")
> etwas befremdet und akademisch irritiert die Frage:
> Sind Diplomarbeiten nicht ohnehin "Veröffentlichungen",
> also publiziert im engeren Wortsinne, auch wenn die
> Beschaffung umständlich sein mag? Oder gilt dies nur für
> Promotionen oder womöglich nicht einmal da? Oder sind
> sensible Themen, also Verschwiegenheitspflichten der
> Universitäten, wie sie bei betriebsirtschaftlichen
> Untersuchungen "echter" Fälle häufig sind, auch im
> bibliothekarischen Bereich Alltag?

Alle paar Monate taucht - damit erheblich haeufiger als der
Halleysche Komet - hier das Thema
Diplomarbeiten/Magisterarbeiten usw. auf, und mit schoener
Regelmaessigkeit nehme ich das (seit 1997) zum Anlass,
meinen Senf dazuzugeben, weil es mir ein Anliegen ist, das
Brachliegenlassen einer wichtigen wissenschaftlichen
Ressource immer wieder zu geisseln.

Die wichtigsten Statements sind ueber
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg21595.html
auffindbar.

Seit ich 1989 dazu eine ungedruckte, aber sehr wohl
veroeffentlichte (naemlich im Internet, als rtf auf meiner
Homepage und als pdf bei
http://www.diplomica.com/graf_aufsatz_pruefungsunterlagen.pdf
) Ausarbeitung erstellte, beklage ich, dass in den meisten
Universitaetsbibliotheken (und natuerlich auch in den
Pflichtexemplarbibliotheken) diese Art von "grauem
Schrifttum" zu Unrecht in eklatanter Weise vernachlaessigt
wird.

Auch mit Etablierung der Hochschulschriftenserver hat sich
die Lage nicht gebessert. Und auch das Internet bietet
nicht nur zu Hoffnungen Anlass, denn wozu soll ein
Diplomand, der etwa bei diplomica.com seine Arbeit
moeglicherweise lukrativ verkaufen kann, sie frei
zugaenglich machen oder ein Exemplar einer Bibliothek zur
Verfuegung stellen? Nach gaengiger Rechtslage kann er sich
- anders als in Oesterreich, wo die Abschlussarbeiten (es
gibt dort nur Diplomarbeiten) in der Hochschul- und
Nationalbibliothek landen - weigern, die Arbeit durch
Einstellung eines Exemplars in eine Bibliothek zu
veroeffentlichen.

Es gibt also leider keinen Veroeffentlichungszwang.

Leider nicht auszurotten ist die Verwechslung von
ungedruckt mit unveroeffentlicht. Auszugehen ist im
wesentlichen vom urheberrechtlichen
Veroeffentlichungsbegriff (es gibt auch einen
patentrechtlichen): sobald eine Arbeit in einer nicht nur
intern zugaenglichen Bibliothek frei zugaenglich
eingestellt ist, gilt sie als veroeffentlicht (und aus ihr
darf zitiert werden).

Dies moechte ich ebenfalls bejahen, wenn die Arbeit
kostenpflichtig im Internet zugaenglich ist.

Zur Besorgung solcher Arbeiten, die gemaess LVO nicht via
Fernleihe bestellt werden duerfen: "umstaendlich" ist ein
eklatanter Euphemismus. 

Dr. Klaus Graf
PS: Ich distanziere mich uebrigens auch von der
unangemessenen Empfehlung, die Diplombibliothekarin nicht
einzustellen. Wer weiss, welche unfairen und egoistischen
ltd. Bibliotheksdirektoren es gibt?


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.